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Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers (PR)

Illustration

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß LPVG und ihrer Zuständigkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und den tarifvertraglichen Regelungen einigen sich

  • der Kanzler als nach § 8 Abs. 3 LPVG für die FernUniversität - Gesamthochschule Handelnder
  • mit dem Personalrat, vertreten durch den Vorsitzenden

auf den Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule.


§ 1 Geltungsbereich

Die Vereinbarung gilt für den Einsatz eines zentralen Faxservers im Netz der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen und dessen Nutzung durch nichtwissenschaftliche Beschäftigte der Hochschule mit vernetzten Windows-PCs.

§ 2 Ziel und Zweck

Der Faxserver wird installiert, um den Empfängerinnen / Empfängern Faxe künftig auf kürzestem Wege zuzuleiten. Die Benutzerinnen / Benutzer können damit direkt aus allen Windows-Anwendungen Faxe intern wie auch extern versenden. Eingehende Faxe treffen automatisch bei dem jeweiligen Empfänger-PC ein.

§ 3 Anwender-Software

Die Beschreibung der Anwender-Software ist in der Anlage 1 beigefügt.

§ 4 Veränderung der Softwareausstattung und Handhabung

Der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte werden bei Veränderungen oder Erweiterungen der Fax-Software-Ausstattung rechtzeitig informiert und beteiligt. Entsprechend erfolgt die Fortschreibung der Anlagen zu dieser Vereinbarung.

§ 5 Gerätekonfiguration

Die technische Ausstattung zur Gerätekonfiguration ist in der Anlage 2 beschrieben.

§ 6 Personenkreis

Die Zuteilung einer PC-Fax-Lizenz kann grundsätzlich nur nach dienstlich begründeter Antragstellung durch die Vorgesetzte / den Vorgesetzten des Bereiches oder der Einrichtung erfolgen.

§ 7 Private Faxsendungen

Das Versenden privater Faxsendungen ist nur durch die Eingabe der privaten Kennziffer möglich (bis die technischen Voraussetzungen im Telefonsystem gegeben sind, ist eine private Nutzung der Faxgeräte bzw. der PC-Fax-Software nicht erlaubt).

Die Abrechnung der privaten Faxsendungen erfolgt entsprechend der Abrechnung der privaten Telefongebühren.

§ 8 Bearbeitung von unzustellbaren Faxsendungen

PC-Fax-Sendungen, die im Fax-Server im URZ auflaufen und nicht automatisch weitergeleitet werden können, werden von den in Anlage 3 angegebenen Beschäftigten täglich mittels PC vom Faxserver abgerufen und wenn möglich, von dort aus der Adressatin / dem Adressaten zugestellt. Die Weiter-leitung der aufgelaufenen PC-Fax-Sendungen wird durch das System-Journal protokolliert und ein Jahr aufbewahrt. Die in der Anlage 3 genannten Beschäftigten erhalten ausschließlich das Zugriffsrecht auf die Verteilstelle des Faxservers im URZ.

§ 9 Schulung

Die Benutzerinnen / Benutzer werden rechtzeitig und ausreichend geschult.

Systembedingte Aufzeichnungen des Faxservers von Nutzungsdaten werden weder technisch noch manuell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle von der Dienststelle ausgewertet.

§ 11 Datenschutz

"Hinweise zum Datenschutz im Telefaxverkehr" sind im Organisationshandbuch unter der Rubrik 9.3.5 veröffentlicht.

§ 12 Schutzbestimmungen

Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen, insbesondere die Dienstvereinbarung Systemkomponente "Telefonsystem" etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.

§ 13 Kündigung und Nachwirkung

Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten (zum Ende eines Kalenderjahres) von jeder Vertragspartnerin / jedem Vertragspartner gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung verpflichten sich Dienststelle und Personalrat unmittelbar Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufzunehmen. Bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.

§ 14 In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.


Hagen, den 24.04.1996

Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Der Kanzler

gez. Bartz


Für den Personalrat
Vorsitzender

gez. Böhme


Anlage 1

zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Beschreibung der Anwender-Software "FerrariFax" (Kann im Dezernat 1.1 eingesehen werden!)

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Anlage 2

zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Gerätekonfiguration des Ferrari Faxservers NT 4.0 im URZ

Pentium III 650 MHz
Hauptspeicher 128 MB, Festplattenspeicher 20 GB
Fast Ethernet, 2 Duo-Faxkarten PCI ISDN
GSM Funkmodem für SMS Dienste

Standort: URZ, Maschinensaal, (AVZ, Raum B 023)

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Anlage 3

zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen

Zuständigkeiten für die Weiterleitung von unzustellbaren PC-Fax-Sendungen

Die Weiterleitung von unzustellbaren PC-Fax-Sendungen wird vom URZ durchgeführt.

Dezernat 1.4 03.11.2011
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