Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß LPVG und ihrer Zuständigkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und den tarifvertraglichen Regelungen einigen sich
auf den Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule.
Die Vereinbarung gilt für den Einsatz eines zentralen Faxservers im Netz der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen und dessen Nutzung durch nichtwissenschaftliche Beschäftigte der Hochschule mit vernetzten Windows-PCs.
Der Faxserver wird installiert, um den Empfängerinnen / Empfängern Faxe künftig auf kürzestem Wege zuzuleiten. Die Benutzerinnen / Benutzer können damit direkt aus allen Windows-Anwendungen Faxe intern wie auch extern versenden. Eingehende Faxe treffen automatisch bei dem jeweiligen Empfänger-PC ein.
Die Beschreibung der Anwender-Software ist in der Anlage 1 beigefügt.
Der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte werden bei Veränderungen oder Erweiterungen der Fax-Software-Ausstattung rechtzeitig informiert und beteiligt. Entsprechend erfolgt die Fortschreibung der Anlagen zu dieser Vereinbarung.
Die technische Ausstattung zur Gerätekonfiguration ist in der Anlage 2 beschrieben.
Die Zuteilung einer PC-Fax-Lizenz kann grundsätzlich nur nach dienstlich begründeter Antragstellung durch die Vorgesetzte / den Vorgesetzten des Bereiches oder der Einrichtung erfolgen.
Das Versenden privater Faxsendungen ist nur durch die Eingabe der privaten Kennziffer möglich (bis die technischen Voraussetzungen im Telefonsystem gegeben sind, ist eine private Nutzung der Faxgeräte bzw. der PC-Fax-Software nicht erlaubt).
Die Abrechnung der privaten Faxsendungen erfolgt entsprechend der Abrechnung der privaten Telefongebühren.
PC-Fax-Sendungen, die im Fax-Server im URZ auflaufen und nicht automatisch weitergeleitet werden können, werden von den in Anlage 3 angegebenen Beschäftigten täglich mittels PC vom Faxserver abgerufen und wenn möglich, von dort aus der Adressatin / dem Adressaten zugestellt. Die Weiter-leitung der aufgelaufenen PC-Fax-Sendungen wird durch das System-Journal protokolliert und ein Jahr aufbewahrt. Die in der Anlage 3 genannten Beschäftigten erhalten ausschließlich das Zugriffsrecht auf die Verteilstelle des Faxservers im URZ.
Die Benutzerinnen / Benutzer werden rechtzeitig und ausreichend geschult.
Systembedingte Aufzeichnungen des Faxservers von Nutzungsdaten werden weder technisch noch manuell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle von der Dienststelle ausgewertet.
"Hinweise zum Datenschutz im Telefaxverkehr" sind im Organisationshandbuch unter der Rubrik 9.3.5 veröffentlicht.
Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen, insbesondere die Dienstvereinbarung Systemkomponente "Telefonsystem" etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.
Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten (zum Ende eines Kalenderjahres) von jeder Vertragspartnerin / jedem Vertragspartner gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung verpflichten sich Dienststelle und Personalrat unmittelbar Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung aufzunehmen. Bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Hagen, den 24.04.1996
Für die FernUniversität - Gesamthochschule
Der Kanzler
gez. Bartz
Für den Personalrat
Vorsitzender
gez. Böhme
zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
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zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
Pentium III 650 MHz
Hauptspeicher 128 MB, Festplattenspeicher 20 GB
Fast Ethernet, 2 Duo-Faxkarten PCI ISDN
GSM Funkmodem für SMS Dienste
Standort: URZ, Maschinensaal, (AVZ, Raum B 023)
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zur Einzelvereinbarung zum Einsatz eines Faxservers in der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen
Die Weiterleitung von unzustellbaren PC-Fax-Sendungen wird vom URZ durchgeführt.
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de