Ein Verwendungsnachweis wird in der Regel von der Abteilung 3.3 Drittmittel / Steuern in enger Abstimmung mit der Projektleitung anhand des Mittelbewirtschaftungssystems und der dort verzeichneten Kontenbewegungen erstellt.
Im Projektrundschreiben ist nachzulesen, wann die Projektleitung diesbezüglich mit der Abteilung 3.3.3 Drittmittel / Steuern Kontakt aufnehmen sollte, um alle Fristen wahren zu können.
Die Abrechnung der Drittmittelprojekte liegt inhaltlich in der Verantwortung der Projektleitung.
Auf Verlangen des Geldgebers bestätigt die Abteilung 3.3.3 Drittmittel / Steuern nach ordnungsgemäßer Erstellung des Verwendungsnachweises seine sachliche und rechnerische Richtigkeit.
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