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Zuwendungsbestätigungen

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Zuwendungen sind freiwillige unentgeltliche Leistungen. Der Zuwendung darf keine Gegenleistung gegenüberstehen. Die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden an die wissenschaftliche Forschung.

Bei zugewendeten Sachleistungen sind klare Wertangaben seitens des Zuwendungsgebers erforderlich. Die Abteilung 3.3.3 Drittmittel / Steuern koordiniert die sachliche und rechnerische Richtigzeichnung des angegeben Wertes innerhalb der Hochschule.

Die Ausstellungen von Zuwendungsbestätigungen / Spendenbescheinigungen werden entsprechend § 10 b EStG immer von der Abteilung 3.3.3 Drittmittel / Steuern übernommen.

Dezernat 3.3 08.08.2011
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