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Abschluss von Arbeitsverträgen

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Um Personal für ein Drittmittelprojekt einstellen zu können, muss ein Zuwendungs-/Bewilligungsbescheid bzw. ein Vertrag über die bewilligten Projektgelder vorliegen.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte können allerdings schon vor der Projektbewilligung eingestellt werden (zur Antragsstellung etc.). Dieses setzt aber eine Finanzierung aus anderen verfügbaren Geldern (beispielsweise aus Lehrgebiets- oder Fakultätsmitteln) voraus.

Die Einstellung von nicht-wissenschaftlich Beschäftigten ist aus befristungsrechtlichen Gründen vor Projektbeginn in der Regel nicht möglich.

Es ist nicht unbedingt erforderlich, externes Personal für eine Tätigkeit in einem Drittmittelprojekt zu rekrutieren. Möglich sind auch beispielsweise eine befristete Umsetzung von internem Personal oder eine befristete Stundenerhöhung für vorhandene Beschäftigte, jeweils maximal für die Projektlaufzeit.

Einzelheiten hierzu klärt gerne die Personalverwaltung.

Stellenausschreibung

Wenn im Rahmen von Drittmittelprojekten Personal beschäftigt werden soll ist zunächst eine Stellenausschreibung erforderlich. Hier finden Sie Textmuster für die Stellenausschreibungen. Die Kosten der Ausschreibung sind in der Regel aus den Drittmitteln zu tragen.

Das Ausschreibungsverfahren wird von den für die einzelnen Bereiche zuständigen Beschäftigten der Abteilung Tarifpersonal / Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte / Mentorinnen und Mentoren (Dezernat 3.1) durchgeführt. Bei allen auftretenden Fragen sind sie gerne behilflich.

Die Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen gehen grundsätzlich in der Abteilung Beamtenangelegenheiten / Sondergebiete / Justiziariat / Personalentwicklung (Dezernat 3.3) ein. Sie werden hier in Listen erfasst. Nach Abschluss der Bewerbungsfristen schickt die Abteilung 3.3 die Bewerbungslisten an die ausschreibenden Bereiche, an den betroffenen Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und die Abteilung 3.1.

Auswahlverfahren

Die Auswahlverfahren werden in den einzelnen Bereichen autonom durchgeführt. Auf Wunsch unterstützt die Personalverwaltung gerne. Eingangsbestätigungen und Absagen zu eingegangenen Bewerbungen werden im ausschreibenden Bereich verfasst. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens stellt der ausschreibende Bereich mit einem entsprechenden Vordruck einen Einstellungsantrag an das Dezernat 3.1. Diesem Einstellungsantrag werden alle relevanten Personalunterlagen beigefügt.

Dezernat 3.1 09.02.2011
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