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Höhergruppierung

Illustration
Höhergruppierungen für Beschäftigte der Hochschule im Rahmen von Projekttätigkeiten sind möglich, wenn die Beschäftigten:
  • Aufgaben übertragen bekommen sollen, die höher zu bewerten sind als die bisher vertraglich vereinbarten Aufgaben.
  • die neuen Tätigkeiten bis zum Ablauf des befristeten Vertrages - maximal bis zum Projektende - übertragen bekommen.
  • zu 100 % aus den Projektmitteln bezahlt werden.

Wenn teilweise Projekttätigkeiten und teilweise Hochschulaufgaben wahrgenommen werden sollen, ist eine Höhergruppierung nicht nur in Ausnahmefällen realisierbar.

Zulagen für Beschäftigte der FernUniversität (z. B. bei Umsetzung) werden gewährt, wenn

  • die im Projekt zu übertragenden Tätigkeiten höher bewertet werden als die arbeitsvertraglich vereinbarten Aufgaben;
  • sie vorübergehend in einem Projekt eingesetzt werden, deren vertragliche Bindung also über die Dauer der beantragten Wahrnehmung von Projekttätigkeiten hinausgeht und
  • sie zu 100 % aus diesen Projektmitteln bezahlt werden.

Bezüglich weiterer Einzelheiten steht die Personalverwaltung jederzeit zur Verfügung.

Dezernat 3.1 09.02.2011
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