Liegen die Vorausetzungen für die Anmietung eines Fahrzeuges vor (=genehmigte Dienstreise), kann über Dez. 2.7 ein Fahrzeug angemietet werden.
Mit der Firma Europcar besteht ein Rahmenvertrag des Landes NRW. Diesem Rahmenvertrag hat sich die FernUniversität in Hagen angeschlossen.
Eine Anmietung direkt durch Dienstreisende ist nicht zulässig.
Zuständig für die Anmietung von Mietwagen sind im Dez. 2.7 Frau Hannemann (App. 4551), in Vetretung Herr Busch (App. 4501).
Mit dem rechtzeitigen Antrag auf Anmietung versichert die/der Dienstreisende, dass eine genehmigte Dienstreise - mit einem Mietwagen - vorliegt.
Nach Anmietung des Fahrzeuges durch Dez. 2.7 erhalten die Firma Europcar und die/der Dienstreisende eine Auftragsbestätigung. Dieser Bestätigung sind zu entnehmen:
- Name der Fahrerin/des Fahrers,
- Tag und Uhrzeit der Abholung,
- Fahrzeugmodell und Anmietstation (i.d.R. Elberfelder Straße 90, 58095 Hagen).
Zu beachten ist:
Bei Mietwagen ab der Passat-Klasse ist eine Kaution i.H. von 200,00 € zu hinterlegen.
Bei Überschreitung des vereinbarten 24-Stunden-Tarifs wird ein weiterer Tarif-Tag in Rechnung gestellt.
Die Rechnung wird auf die Hochschule unter Angabe der/des Beschäftigten ausgestellt und ist wie alle Reisekosten zunächst vom Beschäftigten zu verauslagen und vorab privat zu zahlen.
Mit der Dienstreiseabrechung erfolgt im Wege des Erstattungsprinzips die Erstattung der Mietwagenkosten plus Benzinauslagen an den Beschäftigten.
Es ist möglich mit dem Dienstreiseantrag einen Abschlag in Hohe von max. 80 % der geschätzten Kosten zu beantragen, um die private Verauslagung in Grenzen zu halten.
Zuständig für reisekostenrechtliche Fragen ist das Dez. 3.2.1: Frau Maßenberg (App. 4606), Frau Suska (App. 2070) und Frau Bonow (App. 2196).
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de