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Zusatzstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht

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Bitte beachten Sie: Aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT) muss der Zusatzstudiengang eingestellt werden. Daher sind Einschreibungen nicht mehr möglich. Die Studierenden, die bereits in den Zusatzstudiengang eingeschrieben sind, haben selbstverständlich die Möglichkeit, diesen zu beenden.

Allgemeines

Das Zusatzstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht" richtet sich nicht an Juristen, sondern an Hochschulabsolventinnen und -absolventen anderer Disziplinen, um ihnen rechtswissenschaftliche Methoden und Kenntnisse zu vermitteln. Es handelt sich um ein viersemestriges Studium, das sich jedoch für Teilzeitstudierende entsprechend verlängert. Das Zusatzstudium gliedert sich in ein Grund- und ein Vertiefungsstudium.

Dekanat ReWi | 17.10.2011
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