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FAQs zur Kursbelegung

Was ist ein Kurs und was ist ein Modul?

In den Bachelor- und Masterstudiengängen sind in der Regel mehrere Kurse zu einem Modul gebündelt. Prüfungen, die Sie während Ihres Studiums ablegen, beziehen sich jeweils auf den Stoff eines Moduls. Bitte beachten Sie, dass die Belegung von Modulen in der Regel nicht möglich ist. Belegen Sie daher bitte die zu einem Modul gehörigen Kurse.

Wie wähle ich meine Kurse aus?

Bitte wählen Sie Ihre Kurse anhand der zu den einzelnen Studiengängen veröffentlichten Studienpläne aus. Diese finden Sie in den für die einzelnen Studiengänge eingerichteten Studienportalen.

Wie und wann belege ich meine Kurse?

Ihre Kurse belegen Sie in der Regel mit dem Antrag auf Einschreibung oder mit dem Antrag auf Rückmeldung. Bei der Einschreibung fragen wir Sie im Online-Antrag nach Ihrer Kursbelegung, bei der Online-Rückmeldung werden Sie auf die entsprechende Seite in der Virtuellen Universität weitergeleitet.

Welche Gebühren fallen mit der Belegung an?

Die Gebühr für den Bezug der Fernstudienkurse beläuft sich auf 20 € je Semesterwochenstunde (SWS). Im Akademiestudium wird zusätzlich ein Akademiebeitrag von 10 € pro belegter SWS erhoben.
Die in den einzelnen Studiengängen eingesetzten Kurse haben einen unterschiedlichen Umfang. So gibt es Kurse, die lediglich einer SWS entsprechen, während andere einen Umfang von bis zu acht SWS haben. Wie hoch die von Ihnen zu entrichtenden Gebühren sind, richtet sich also nach Ihrer Kursbelegung.
Berechnung der Bezugsgebühr

Wie wiederhole ich Kurse?

Kurse, die Sie innerhalb der vorangegangenen sieben Semester gebührenpflichtig belegt haben, können Sie wiederholen, indem Sie in der Spalte "WHK" (= Wiederholerkennzeichen) eine "1" eintragen. Bei einer Kurswiederholung erhalten Sie das Studienmaterial nicht erneut, Sie können aber als Wiederholer auf bestimmte Angebote im Internet zugreifen, erhalten aktuelle Einsendeaufgaben und an Prüfungen teilnehmen.

Während der Kurswiederholung entfällt die Bezugsgebühr von 20 € je SWS. Im Akademiestudium wird allerdings auch bei einer Wiederholung der Akademiebeitrag von 10 € je SWS berechnet.

Wie und wann kann ich weitere Kurse nachbelegen?

Sie können weitere Kurse über Ihren virtuellen Studienplatz nachbelegen. Die Nachbelegung ist für das Sommersemester bis Mitte Mai und für das Wintersemester bis Mitte November möglich. Für die Belegung von Kursen nach Ablauf der Rückmeldefrist (SS: 31.01./ WS: 31.07) wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR berechnet.

Hinweis:
Bei einer Nachbelegung von Kursen werden Ihnen keine verlängerten Bearbeitungstermine eingeräumt. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die für den jeweiligen Kurs vorgesehene Bearbeitungszeit also erheblich verkürzen.

Kann ich meine Kursbelegung nachträglich stornieren?

Sie können Ihre Kursbelegung nachträglich über den virtuellen Studienplatz stornieren, solange für den jeweiligen Kurs noch keine Versandvorbereitungen vorgenommen wurden bzw. sofern noch kein Online-Zugriff auf den Kurs erfolgte. Je nachdem zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Belegung vorgenommen haben, kann es sein, dass wir bereits einen Gebührenbescheid erstellt haben. Sie erhalten in diesem Fall eine Fehlermeldung und können sich zur Klärung an belegung@fernuni-hagen.de wenden.

Für die Stornierung der Kursbelegung nach Ablauf der Rückmeldefrist (SS: 31.01./ WS: 31.07) müssen wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € erheben.

Wer überprüft meine Kursbelegung?

Sie selbst sind für die Auswahl Ihrer Kurse verantwortlich. Da die Höhe der Gebühren von Ihrer Kursbelegung abhängig und eine spätere Stornierung nicht möglich ist, gehen Sie bitte sehr sorgfällig mit der Kursauswahl um. Bei Problemen und Fragen nutzen Sie bitte den Service der Studienberatung.

Wie belege ich Kurse bei Anrechnung der Studienleistungen?

Wenn Sie beim zuständigen Prüfungsamt der FernUniversität einen Antrag auf Anerkennung von bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium gestellt haben oder noch stellen werden, dann belegen Sie bitte nicht die Kurse/Module für die Fächer, für die Sie eine Anrechnung erwarten, da eine spätere Stornierung nicht mehr möglich ist. Besser ist es in einem solchen Fall, nach Zugang des Anerkennungsbescheides ggf. noch Kurse nachzubelegen.

Erhalte ich Gebührenerstattung bei Rücksendung vom Studienmaterial?

Die Rücksendungen vom Studienmaterial führen nicht zur Erstattung der Gebühren. Die durch die Bereitstellung der Unterlagen entstandenen Kosten müssen von Ihnen getragen werden.

Studierendensekretariat 15.02.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de