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Kurswiederholung (Wiederholerkennzeichen)

Allgemein belegen die Studierenden die Kurse, die sie auch im Verlauf des Belegungs-Semesters bearbeiten und ggf. abschließen möchten. Für den Fall, dass Sie einen Kurs nicht im Belegungs-Semester, sondern erst in einem späteren Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Kurswiederholung. Bei einer Kurswiederholung erhalten Sie das Studienmaterial nicht erneut, Sie können aber als Wiederholer/in auf bestimmte Angebote im Internet zugreifen (z. B. Lernplattform MOODLE) und erhalten Zugang zu den aktuellen Einsendeaufgaben.

Kurse können 7 Semester lang ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden.

Sie vermerken die Kurswiederholung, indem Sie in der Online-Belegung oder im Rückmeldeantrag in der
Spalte "WHK" (= Wiederholerkennzeichen) eine "1" eintragen. Während der Kurswiederholung entfällt die Kursgebühr für das Studienmaterial von 20 € je SWS. Im Akademiestudium wird allerdings auch bei einer Wiederholung der Akademiebeitrag von 10 € je SWS berechnet.

Hinweis:

Nun kann es vorkommen, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Kursbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. In diesem Fall sollten Sie den Kurs erneut kostenpflichtig (also nicht als Wiederholer/in) belegen, damit Sie den prüfungsrelevanten Lehrtext vorliegen haben. Ob Sie noch den aktuellen Lehrtext vorliegen haben, erfahren Sie aus den Fakultätsinformationen oder bei der/dem jeweiligen Kursbetreuer/in.

Studierendensekretariat 05.10.2011
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