Rubriken

Kindergeld

Illustration

Das Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten. Der Anspruch auf Kindergeld besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Dabei darf das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Ob Sie als Vollzeit- oder Teilzeitstudierender einen Anspruch auf das Kindergeld besitzen, erfahren Sie bei der für sie zuständigen Familienkasse.

Dezernat 2.1 25.11.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de