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BAföG

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Vollzeitstudierende (siehe Hörerstatus) haben die Möglichkeit, Beihilfen als Zeitdarlehen auf Antrag zu erhalten. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die jeweiligen Studentenwerke; für die FernUniversität das

Studentenwerk Dortmund
Vogelpothsweg 85
44227 Dortmund

Tel. 0231 / 7553641

www.stwdo.de

Kontakt an der FernUniversität

Falls Sie einen Antrag stellen wollen, so können Sie die erforderliche Bescheinigung der Hochschule (Bescheinigung nach § 9 BAföG) beim Studierendensekretariat der FernUniversität formlos (auch bereits mit dem Zulassungsantrag) anfordern.

Für die Bescheinigung nach § 48 BAföG stehen Ihnen die Prüfungsämter der Fakultäten zur Verfügung.

Dezernat 2.1 22.09.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de