„Recht, Rechtswissenschaft und Juristen im Werk Heinrich Heines" ist das Thema von Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum am Donnerstag, 7. Dezember, um 18 Uhr. Der Vortrag geht vor allem darauf ein, wie Heine die rechtspolitischen Fragen seiner Zeit als Dichter, Journalist und Jurist verarbeitet.
Heinrich Heine war Jurist, doch geliebt hat er die Rechtswissenschaft nicht. Charakter formend und Persönlichkeit prägend ist sie für ihn nicht geworden. Auch sein Werk ist durch sie nicht in seinem Kern geprägt oder gar geformt. Und doch wird, wenn von „Dichterjuristen" die Rede ist, der Name Heinrich Heine selten fehlen. Dies mag zum einen daher rühren, dass Heine immerhin an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen, einer der renommiertesten seiner Zeit, den Titel eines Doctor iuris utriusque erwarb; dann aber auch daher, dass sich verstreut über sein Werk zahlreiche Ausführungen und Hinweise auf Recht, Rechtswissenschaft und Juristen finden. Und wenn man genau hinschaut, entdeckt man sowohl im Prosawerk als auch in der Lyrik des Autors sogar regelrechte kleine rechtstheoretische Abhandlungen.
Der Referent, Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, ist Leiter des Lehrgebiets für Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen und Geschäftsführer der Juristischen Gesellschaft.
Die Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft Hagen findet im Raum F 09 des ehemaligen TGZ-Gebäudes der FernUniversität, Universitätsstr. 11, 58097 Hagen, statt. Interessierte Gäste sind wie immer herzlich willkommen
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