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Aktuelles - März 2007

Ausbildungsstipendium für das Studium Mediation an der FernUniversität

Erstmalige Auslobung – Bis 21. Mai 2007 Konzeptskizze einreichen

Erstmals vergibt das Contarini-Institut für Mediation gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Mediation ein Stipendium für ein Mediationsstudium an der FernUniversität in Hagen. Das Contarini-Institut und die DGM setzen sich für die Verbreitung des Gedankens der Mediation und die Qualität professioneller Mediationsverfahren ein. Diese Ziele sollen durch die Vergabe von Stipendien als Auszeichnung für exzellente Mediationsprojekte gefördert werden.

Welches Projekt wird ausgezeichnet? Voraussetzung ist, dass mit seiner Hilfe Konflikte bewältigt oder vermieden werden und es dadurch geeignet ist, eine breite Öffentlichkeit mit den Chancen der Mediation vertraut zu machen.

Dies kann der Fall sein, wenn sich ein erfolgversprechendes Mediationsangebot an eine Vielzahl von Konfliktbetroffenen in einem lokalen Brennpunkt, einer großflächigen Organisation oder an einer anderen dicht vernetzten Stelle richtet. Es sind aber auch solche Projekte förderungswürdig, die sich zwar nur an einen kleinen Kreis von Beteiligten wenden, jedoch aufgrund ihrer überraschenden, innovativen Konzeption mit öffentlicher Resonanz rechnen dürften. Hierzu zählen etwa Pilotprojekte im Sozialbereich oder auch Konzepte im Wirtschaftsleben, die durch ihre finanzielle Tragweite oder ihre Anschlussfähigkeit an bestehende Institutionen von Interesse sind.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums

Bewerber müssen über ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einem wesentlichen Bezug zur Streitschlichtung oder konsensualen Konfliktbewältigung verfügen. Sie reichen bis zum 21. Mai 2007 eine Konzeptskizze ein, in der sie ein konkretes Projekt der Konfliktvermeidung oder Konfliktbewältigung vorstellen. Das Projekt muss nach vernünftiger Einschätzung realisierbar sein und sollte so angelegt sein, dass es in absehbarer Zeit auch vom mediativen Können der Bewerberin oder des Bewerber profitiert. Die Fortführung oder der Ausbau laufender Vorhaben ist zulässig. In jedem Fall muss das Projekt aber geeignet scheinen, die Öffentlichkeit auf die Chancen der Mediation aufmerksam zu machen. Es ist insbesondere darzulegen, warum das jeweilige Vorhaben vermutlich eine öffentliche Wirkung haben wird. Im Fall von Projekten mit begrenzter personeller Reichweite sollten die Bewerber einige Hinweise auf die beabsichtigte Öffentlichkeitsarbeit geben.

Art, Dauer und Höhe des Stipendiums

Das Stipendium umfasst die Kosten des zweisemestrigen weiterbildenden Studiums Mediation in Höhe von 4.900,- Euro. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt durch die direkte Begleichung der Studienkosten. Eine unmittelbare Auszahlung an die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten ist nicht vorgesehen. Anfallende Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von dem Stipendium nicht erfasst.

Ein zugesagtes Stipendium verfällt, wenn es nicht innerhalb von 12 Monaten in Anspruch genommen wird.

Die Bewilligung eines Stipendiums kann zurückgenommen werden, wenn die durch die Stipendiaten angegebenen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr gelten. Studiengebühren, die bereits an die FernUniversität in Hagen entrichtet wurden, können in solchen Fällen zurückgefordert werden.

Ein Stipendium endet

· mit der Entrichtung der Studiengebühren für das zweite Fachsemester

· bei Rücknahme der Bewilligung

Entscheidung über die Stipendienvergabe

Über die Vergabe der Stipendien wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch eine Jury entschieden, der Experten aus den Bereichen Mediation, Konfliktregelung, Streitstil und Öffentliche Kommunikation angehören. Die Bewerber werden über den Ausgang der Juryentscheidung schriftlich unterrichtet.

Antrag auf Gewährung eines Stipendiums

Der Antrag auf Gewährung eines Stipendiums für das Wintersemester 2007/2008 muss bis zum 21. Mai2007 gestellt werden. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels.

Dem formlosen – aber unterschriebenen – schriftlichen Antrag sind beizufügen:

· handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild sowie Angabe der aktuellen Postanschrift und E-Mail-Adresse

· beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums bzw. des Zeugnisses über den Abschluss der Berufsausbildung

· von Bewerbern, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorzuweisen haben: in einfacher Kopie Nachweise oder Arbeitszeugnisse über bisher erworbene Berufserfahrung

· eine maximal 10-seitige (DIN A4) Konzeptskizze, aus der hervorgehen muss, welches Projekt die Bewerberin oder der Bewerber unterstützen möchte

Der Antrag ist schriftlich zu richten an das

Contarini Institut für Mediation

der FernUniversität in Hagen

Universitätsstraße 21

58084 Hagen

z. Hd. Frau Andrea Heups

Nach dem oben genannten Termin eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt. Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgeschickt werden.

Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: LG.vonSchlieffen@fernuni-hagen.de

Gerd Dapprich | 14.03.2007
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de