Bereits zum vierten Mal findet die „Leseruni“ der Westfalenpost in Zusammenarbeit mit der FernUniversität in Hagen statt: Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff spricht am Donnerstag, 19. April, über „Moral und Strafrecht“ und deckt dabei am Beispiel des „Mannesmann-Verfahrens“ einige Hintergründe der Urteilsfindung auf. Zunächst hatte die Erste Instanz die Angeklagten im Mannesmann-Prozess ja freigesprochen, dann hob der Bundesgerichtshof den Freispruch wieder auf. Dem dann folgenden Urteil haftet der Geruch der „Kungelei“ an. Die Volksseele hatte nicht nur einmal Grund „zum Kochen“…
Wie solche unterschiedlichen Urteile zustande kommen können und welchen Zweck Strafrecht insgesamt hat, sind zwei der Fragestellungen von apl. Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff in der Reihe „WP-Leseruni“. Die Rechtswissenschaftlerin ist im Lehrgebiet Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte von Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum an der FernUniversität in Hagen tätig.
Die Veranstaltung richtet sich wieder an ein breites Publikum, das an praxisbezogener Wissenschaft interessiert ist. Dementsprechend verspricht Prof. Zwiehoff – deren Arbeitsschwerpunkte Strafrecht und Strafverfahrensrecht sind – eine „gut verständliche und anschauliche Darstellung“.
Die „WP-Leseruni“ findet in der FernUniversität ausnahmsweise im Vortragsraum der „Galerie oben“, Fleyer Straße 204, 58097 Hagen (Eingang an der Feithstraße) statt. Beginn ist wie immer um 19 Uhr. Der Eintritt ist selbstverständlich kostenfrei.
FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de