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Aktuelles - Mai 2007

„Mannesmann-Verfahren“: Prof. Ulrich Wackerbarth bei Podiumsdiskussion

Prof. Gabriele Zwiehoff moderiert – Mit Ackermann-Verteidiger

Zwei Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen sind am Donnerstag, 14. Juni, an einer Podiumsdiskussion über „Das Mannesmann-Verfahren“ beteiligt, zu der die Juristischen Gesellschaft Hagen e. V. alle Interessierten einlädt. Die Diskussion mit Experten aus Praxis und Wissenschaft findet ab 18 Uhr im TGZ-Gebäude auf dem Campus der FernUniversität, Universitätsstraße 11, 58097 Hagen, im Raum 03 statt.

Teilnehmer der Diskussion sind der renommierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Eberhard Kempf (der im Mannesmann-Verfahren den Angeklagten Ackermann vertreten hat), Prof. Dr. Thomas Rönnau als ausgewiesener Spezialist für Wirtschaftsstrafrecht und prinzipieller Verfechter der Gegenposition. Die Sichtweise des Unternehmensrechts bringt Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth, Lehrgebiet Bürgerleiches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung der FernUniversität in Hagen, ein. Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff, FernUniversität.

„Mannesmann“ ist zum Begriff geworden für eines der spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Unter Anklage stand die Wirtschaftselite Deutschlands: der damalige Vorstandsvorsitzende der Mannesmann AG, Dr. Klaus Esser, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank AG, Dr. Josef Ackermann, der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und frühere Vorstandschef der Mannesmann AG, Prof. Dr. Joachim Funk.

Handelte es sich bei den Anerkennungsprämien, die im unmittelbaren Anschluss an den Übernahmekampf zwischen der ehemaligen Mannesmann AG und der britischen Vodaphone an Spitzenmanager des Mannesmann-Unternehmens zuerkannt worden waren, um strafbare Verschleuderung anvertrauten Vermögens? Oder ging es nur um – moralisch vielleicht verwerfliche – nicht strafbare Raffgier? Hätte eine Verurteilung womöglich den „Wirtschaftsstandort Deutschland“ gefährdet?

Diese Fragen erhitzen auch heute – nach der Einstellung des Verfahrens gegen beträchtliche Geldauflagen im November 2006 – noch die Gemüter.

Gerd Dapprich | 24.05.2007
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