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Aktuelles - Juli 2007

Hochschulentwicklungplan - aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Beratungen zwischen Rektorat und Fakultäten noch nicht abgeschlossen

Nach dem Hochschulgesetz (HG) besteht für die FernUniversität wie für alle Hochschulen des Landes die Notwendigkeit, einen Hochschulentwicklungsplan (HEP) vorzulegen. In einem solchen Plan werden für alle Bereiche der Universität, also für Lehre, Forschung und Weiterbildung, für die Zentralen Einrichtungen und die Zentrale Hochschulverwaltung, die Entwicklungslinien für die kommenden Jahre festgelegt. Er ist zugleich Grundlage für die strategischen Entscheidungen des Rektorates.

Aus diesem Grund steht im Zuge der Diskussion des HEP in der Universität auch das Studienangebot aller Fakultäten auf der Agenda. Denn die FernUniversität wird nach ihrem Erfolg beurteilt. Dieser Erfolg misst sich vor allem an der Nachfrage der Studiengänge sowie am Studienerfolg der Studierenden, also der Absolventenquote. Diese Parameter werden sich in Zukunft immer stärker auf den Zuschuss des Landes zur Hochschulfinanzierung auswirken.

Die FernUniversität diskutiert zurzeit den HEP für die Jahre 2007 bis 2010, weil sie mit einem eigenen Strategie-Papier und klaren Vorstellungen zur Weiterentwicklung der FernUniversität in die Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium um die Zielvereinbarungen III eintreten möchte. Diese Zielvereinbarungen haben ebenfalls eine Laufzeit bis Ende 2010. Zudem möchte die Universitätsleitung dem Hochschulrat bei seiner Einführung bereits ein Konzept zur Hochschulentwicklung vorlegen können.

Aus diesem Grund hatte das Rektorat die Fakultäten gebeten, ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Fakultät darzulegen. Diese Papiere wurden mittlerweile vom Rektorat zusammengefasst und überarbeitet, um die Vorstellungen des Rektorates ergänzt und in die Fakultäten zur Beratung zurückgegeben. Sie sollen sich bis Ende August zu dem vorgelegten Entwurf äußern. Auf der Basis dieser Äußerungen erfolgt eine weitere Beratung im Rektorat. Der HEP wird abschließend zur Stellungnahme dem Senat und zur Genehmigung dem Hochschulrat vorgelegt

Die Studierenden sind durch ihre Mitarbeit in den Fakultätsräten sowie im Senat an der Entwicklung des HEP beteiligt und können ihre Position einbringen. Für sie gilt übrigens: Bei allen Diskussionen um eine mögliche Änderung von Studienangeboten haben die derzeit eingeschriebenen Studierenden Vertrauensschutz in ihren Studiengängen.
Susanne Bossemeyer | 18.07.2007
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