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Aktuelles - Juni 2008

Rechtswissenschaft trifft Geschichtswissenschaft

Prof. Vormbaum gibt seit über zehn Jahren interdisziplinäre Schriftenreihe heraus

Voll ist die Bücherwand. Sehr voll. Eine Hälfte ist fast komplett mit dunkelrot eingebundenen Büchern gefüllt. „Die Schriftenreihe ,Juristische Zeitgeschichte’ umfasst mittlerweile insgesamt bereits über 150 Bände“, erzählt Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum. Der Leiter des Lehrgebiets „Strafrecht, Strafprozessrecht, Juristische Zeitgeschichte“ an der FernUniversität in Hagen ist Herausgeber der interdisziplinären Reihe. Angesiedelt ist sie im Institut für Juristische Zeitgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, an dem das Lehrgebiet maßgeblich beteiligt ist.

Die Publikationsreihe erscheint seit 1997 und ist in acht thematisch verschiedene Gebiete, d.h. Abteilungen, aufgeteilt. Sie wird durch die so genannte „Kleine Reihe“, das „Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte“ sowie das „Journal Juristische Zeitgeschichte“ ergänzt.

Juristische Zeitgeschichte

„Den Begriff ,Juristische Zeitgeschichte’ fassen wir im Institut weiter auf als dies im Bereich der allgemeinen Zeitgeschichte üblich ist“, erläutert Prof. Vormbaum. „Wir verstehen darunter die Geschichte der gegenwärtigen Rechtsepoche, also des 19. und 20. Jahrhunderts und zunehmend auch des 21. Jahrhunderts.“ In der Reihe veröffentlicht werden Beiträge von Juristen, Historikern und Rechtshistorikern. Die Doktorandinnen und Doktoranden im Lehrgebiet von Thomas Vormbaum veröffentlichen ihre Dissertationen vor allem in der dritten Abteilung der Reihe: „Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung“. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Untersuchungen zu einzelnen Tatbeständen oder Tatbestandsgruppen des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie des Jugendgerichtsgesetzes.

In der ersten Abteilung, „Allgemeine Reihe“, werden rechtshistorische Überblicksthemen behandelt wie zum Beispiel „Pressefreiheit und Zensur im Baden des Vormärz“ oder „Rechtsgeschichte als Zeitgeschichte“. Das „Forum Juristische Zeitgeschichte“ (Abteilung 2) enthält Tagungsbeiträge zu dem gesamten thematischen Spektrum der Reihe, die vierte Abteilung „Leben und Werk“ Biografien bekannter Juristen, insbesondere von Strafjuristen und Rechtsphilosophen. Die jüngste deutsche Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg wird aus der Perspektive von Juristen und Rechtshistorikern in der fünften Abteilung, „Juristisches Zeitgeschehen“, bearbeitet.

Die sechste Abteilung verbindet die Rechts- mit der Literaturwissenschaft. Unter dem Titel „Recht in der Kunst – Kunst im Recht“ interpretieren jeweils ein Rechts- und ein Literaturwissenschaftler ein literarisches Werk. Untersucht wurden beispielsweise „Die Dreigroschenoper“ von Bertolt Brecht oder „Dantons Tod“ von Georg Büchner. Die letzten beiden Abteilungen beinhalten „Beiträge zur Anwaltsgeschichte“ (Abteilung 7) sowie zum jüdischen Recht und zum Thema Antisemitismus und Recht (Abteilung 8: Judaica). In Planung ist die Abteilung „Frauenrechtsgeschichte“.

Die „Kleine Reihe“ umfasst momentan 15 Bände. „Hier werden solche Texte veröffentlicht, die zu lang für einen Artikel, aber zu kurz für ein ganzes Buch sind“, beschreibt Vormbaum das Konzept. Viele Bände enthalten „klassische“ Texte der juristischen Zeitgeschichte mit einer erläuternden Einleitung.

Journal und Jahrbuch Juristische Zeitgeschichte

Als Ergänzung der Schriftenreihe enthält das Journal Beiträge aus allen acht Abteilungen und ist international angelegt. „Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Italien, Spanien, Japan oder den USA veröffentlichen ihre Texte im Journal“, sagt Thomas Vormbaum. Fremdsprachige Artikel werden im Institut übersetzt.

Prof. Vormbaum wählt letztendlich die Beiträge für alle Publikationen aus, arbeitet dabei aber sowohl mit FernUni-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern als auch mit externen Experten zusammen. Am Journal sind zum Beispiel Prof. Dr. Peter Brandt, Lehrgebiet für Neuere Deutsche und Europäische Geschichte an der FernUniversität, sowie Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, beteiligt.

Die Zeitschrift erscheint dreimal jährlich. „Die vierte Publikation im Jahr ist dann das Jahrbuch“, erklärt Vormbaum. Es ist thematisch entsprechend der Abteilungen der Schriftenreihe gegliedert. Neben Originalbeiträgen enthält es Wiederabdrucke von wichtigen, schwer zugänglichen Beiträgen. Das Jahrbuch gibt es seit 2000, das erste Heft des Journals wurde 2007 veröffentlicht. Alle Publikationen erscheinen im Berliner Wissenschafts-Verlag.

Gesche Quent | 27.06.2008
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