Für ihr Projekt „Entstehung der Strafprozessordnung seit 1877“ (Projektnummer 52210411) erhält apl. Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff, Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen, 200.000 Euro vom Landgericht Bochum. Das Geld ist Teil der Auflage der Bewährungsstrafe aus dem „Liechtenstein-Prozess“, den das Gericht Mitte Juli entschieden hat.
Der Angeklagte hatte zwischen 2001 und 2006 in Stiftungen in Liechtenstein elf Millionen Euro angelegt und die Erträge dem Fiskus nicht gemeldet. Damit hat er sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Neben zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung ist er zur Zahlung einer Bewährungsauflage verurteilt worden. Die Gesamtsumme in Höhe von 7,56 Millionen Euro muss er nun innerhalb von drei Monaten zahlen.
Geldauflagen aus Strafprozessen fließen nur zu einem Teil in die Staatskasse, sie können auch sozialen Einrichtungen und gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. In Betracht kommen Vereine, Verbände und Institutionen, deren Arbeit und Aufgaben die entsprechenden Kriterien erfüllen.
Nachdem Prof. Zwiehoff für die Realisierung ihres Projekts bereits Gelder aus anderen Verfahren von der Staatsanwaltschaft Bochum erhalten hatte, überzeugte ihr Projekt nun auch die Bochumer Richter. „Die Publikation wird weitaus umfangreicher als zunächst gedacht“, erklärt die Hagener Juristin. Der erste Band, der den Zeitraum von 1877 bis 1950 umfasst, sei druckreif und werde daher in Kürze publiziert. Der folgende Zeitraum werde allerdings angesichts der massiven Expansion gesetzgeberischer Aktivitäten in diesem Bereich einen deutlich größeren Umfang einnehmen.
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