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August

Finanzielle Förderung für Aufstieg durch Bildung

Stipendium fast maßgeschneidert für viele Fernstudierende und Interessierte

80 Prozent der 50.000 Studierenden der FernUniversität in Hagen sind gleichzeitig berufstätig. Für einen nicht unerheblichen Teil von ihnen und für viele Studieninteressierte kann ein Stipendienangebot der Bundesregierung finanziell interessant sein, das sich an Personen richtet, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind: Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen für all jene ein Anreiz sein, die nicht von vornherein ein Studium angestrebt haben. Sie unterstützen also die weitere Qualifizierung und fördern Aufstieg durch Bildung.

Die Aufstiegsstipendien richten sich insbesondere an diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen – wie der FernUniversität in Hagen – oder staatlich anerkannten Hochschule erlangt haben. Frauen und Männer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der Berufsausbildung erworben haben, können sich aber gleichermaßen dafür bewerben. Das betrifft an der FernUniversität auch alle, die durch ein berufsbegleitendes Akademiestudium ihre Berechtigung zum Studium in einem grundständigen Studium erwerben wollen oder erworben haben. Zusätzlich kommen auch die beruflich qualifizierten Studierenden in Betracht, die ohne ausreichende Hochschulreife den Zugang zu einem Studiengang ohne Hochschulzugangsberechtigung mittels einer Zugangsprüfung erworben haben.

Mit einem Aufstiegsstipendium wird allerdings nicht die Hochschulzulassung erworben.

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend gefördert. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro erhalten.

Gefördert werden können Personen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Sie müssen eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb vorweisen können. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.

Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.

Die Aufstiegsstipendien sind Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Darin sind alle ihre Maßnahmen gebündelt, die den Weg zu mehr Bildung und Qualifizierung öffnen sollen.

Ausführliche Informationen: http://www.bmbf.de/de/12042.php, http://www.begabtenfoerderung.de/Aufstiegsstipendium.194.0.html

Gerd Dapprich | 27.08.2008
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de