Kinder mit Migrationshintergrund müssen oft nicht lange überlegen, welche weiterführende Schule sie nach Abschluss der Grundschule besuchen werden. Dass es auf die Haupt- oder Gesamtschule geht, steht in der Regel fest. Chancen auf das Abitur oder gar ein akademisches Studium und dadurch auf gesellschaftlichen Aufstieg haben die wenigsten. Die herrschende Sozialstruktur in Deutschland bleibt wie sie ist. Die Hauptschule bleibt Sammelstelle für Kinder mit Migrationshintergrund.
Die Tagung war Prof. Hansens letzter öffentlicher Auftritt vor seinem Eintritt in den Ruhestand
Wie bestimmte gesellschaftliche Gruppen und Schichten auf staatlicher Ebene sowie im Bildungsbereich ausgegrenzt werden, diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer interdisziplinären Tagung an der FernUniversität in Hagen am 3. und 4. Juli. Organisiert hatte die Veranstaltung „Strategien der Ausgrenzung – Exkludierende Effekte staatlicher Politik und alltäglicher Praktiken in Bildung und Gesellschaft“ das Lehrgebiet Interkulturelle Erziehungswissenschaft (Prof. Dr. Georg Hansen) der FernUniversität zusammen mit dem Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung der Universität Koblenz-Landau. Rund 50 Forscherinnen und Forscher aus ganz Deutschland nahmen teil.
Die Vorträge am 3. Juli konzentrierten sich auf die sozialwissenschaftliche Perspektive und behandelten etwa die staatliche Organisation der Ausgrenzung oder Formen der Stigmatisierung und Ausgrenzung. Mustafa Doymus, Bergische Universität Wuppertal, untersuchte z. B. die „Ausgrenzung durch Stigmatisierungs- und Homogenisierungstendenzen der türkisch- und kurdischsprachigen Migranten in den deutschen Medien“. Anna Ringbeck, aus Münster, berichtete über den „Ausschluss von Menschen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft als Ergebnis von Hartz IV“.
Am 4. Juli ging es um das Problem der Aus- und Eingrenzung aus bildungswissenschaftlicher Perspektive. Sabine Hornberg, Universität Bayreuth, informierte über „Die Lebens- und Schulsituation von Sinti und Roma“. Joachim Schroeder von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main fragte „Lernen von Finnland? Im Ernst? Probleme der Herstellung von Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem“.
In seinem letzten öffentlichen Auftritt vor seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Juli zeigte Prof. Dr. Georg Hansen auf, wie sich die Einbürgerungspraxis in Deutschland und zuvor in Preußen in den letzten rund 300 Jahren veränderte: „Ausgrenzung durch Staatsangehörigkeitsrecht.“
Die drei Kriterien Nützlichkeit, Besserung und Abstammung, um die es in diesem Zusammenhang bei der Einbürgerung ging, wirkten dabei nicht immer in gleicher Weise. So hatten Frauen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein bestimmte Rechte – wie das Wahlrecht – gar nicht oder nur durch ihren Vater oder Ehemann. Und in den USA musste man noch im 19. Jahrhundert weiß und männlich sein, um Staatsbürger zu sein. Und noch immer ist die „ungeteilte Staatsbürgerschaft in Teilen der Welt ein Wunsch“, so Hansen.
Jüdische Menschen konnten im 19. Jahrhundert erst dann deutsche Staatsbürger werden, wenn sie sich „gebessert“ hatten und den damaligen „Normalkonstrukten“ entsprachen. Bis 1860 galten sie auch als „Erziehungsobjekte des Staates“. Leichter hatten es da zum Teil die Hugenotten, die nach 1680 aus Frankreich nach Deutschland zuwanderten: Sie hatten Kapital, bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten, die im vom 30-jährigen Krieg entvölkerten Deutschland willkommen waren. So erhielten viele im Wettbewerb der Länder und Staaten um die französischen Protestanten sogar Rechte, die den eigenen Landeskindern vorenthalten wurden. Beim Kriterium Abstammung sieht Georg Hansen sogar eine Kontinuität von 1842 bis heute: Das, was man in Preußen damals für Einbürgerungen vorschrieb, sei bis heute „stilbildend“ in Deutschland.
Zunächst war nicht die ethnische Zugehörigkeit entscheidend, sondern wer der Vater war. War dieser preußischer Untertan, so mussten auch seine Kinder kleine Preußen sein. Später änderte sich dies, parallel zur Bildung von Nationalstaaten wurden ethnische Kriterien wichtiger. Das hatte aus Sicht der Regierenden z. B. den Vorteil, dass auch ganz Arme sich nicht ausgegrenzt fühlten aus der Volksgemeinschaft – so wurden Klassengegensätze vermieden. Durch die schleichende Ethnisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sank z. B. die Zahl der jährlich eingebürgerten Juden immer weiter ab.
Dabei gab es keinen Anspruch auf Einbürgerung, sondern Ermessensgründe spielten eine wichtige Rolle. So konnten auch Kriterien, von denen im Gesetz nicht die Rede war, für die Einbürgerung bzw. deren Verwehrung wichtig werden. Besonders nach 1933 wurden zahlreiche Gesetze und Verordnungen erlassen, um alle, die nicht „rasserein“ waren, auszuschließen. Insbesondere die „innere Einstellung zum Deutschtum“ wurde hierbei bewertet. Das Bundesvertriebenengesetz von 1953 orientierte sich in seiner Formulierung zur deutschen Volkszugehörigkeit eng an diesen Worten: Deutscher Volkszugehörigkeit sei, wer sich in seiner Heimat dazu bekannt und die innere Einstellung dazu habe.
Bis heute sieht Georg Hansen keine grundsätzliche Änderung der „schleichenden Ethnisierung“, bei der entsprechende Kriterien für die Einbürgerung eine grundlegende Rolle spielen. Die erste gravierende Gesetzesänderung fand nach seinen Worten 1999/2000 statt, nachdem 1993 – bei der Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes von 1953 – eine Abkehr von den ethnischen Zugangskriterien festzustellen war.
Dafür sind jetzt die Deutschkenntnisse, Verfassungstreue oder die Möglichkeit der wirtschaftlichen Selbsterhaltung wichtig.
Leichter haben es da Kinder deutscher Eltern, die – und wenn nur im Urlaub oder bei der Durchreise – im Ausland geboren wurden. Sie erhalten ebenso die deutsche und die ausländische Staatsbürgerschaft wie Kinder aus bi-nationalen Ehen. Sie müssen sich nicht entscheiden, welche von beiden sie ab dem 23. Lebensjahr weiterführen wollen. Die Tolerierung von Mehrstaatlichkeit hängt also von der Gruppenzugehörigkeit ab, aber ein Einstieg in die Entethnisierung ist geschafft.
Dabei ist Hansen durchaus der Meinung, dass es natürlich Kriterien für die Aus- und Eingrenzung geben muss: „Diese müssen klar und allen bewusst sein – alle sollten wissen, welche Kriterien denn bei einer Einbürgerung angewandt werden.“ Und: „Wir haben nie angefangen, darüber nachzudenken, ob es nicht für die Einbürgerung sinnvollere Kriterien als die ethnischen gibt.“ Eine Alternative könnten etwa rein territorialen Kriterien sein: Wer sich auf dem Gebiet eines Staates befindet, wäre demnach dessen Staatsbürger.
Alle Vorträge wurden vom Zentrum für Medien und IT der FernUniversität aufgezeichnet und stehen auf den Webseiten des Lehrgebiets zum Herunterladen bereit: http://ifbm.fernuni-hagen.de/lehrgebiete/inte
FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de