Klaus Hänsch, Präsident des Europäischen Parlaments a.D., hörte interessiert zu
Neue Wege ging das Institut für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen bei seinem alljährlichen Symposion: Das von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften gemeinsam getragene Institut kooperierte in diesem Jahr erstmals mit der Katholische Akademie Schwerte. Nicht nur, dass die Veranstaltung am 5. September in der Weiterbildungseinrichtung des Erzbistums Paderborn stattfand, auch inhaltlich arbeiteten Institut und Akademie bei dem Thema „Das Subsidiaritätsprinzip – ein Element des europäischen Verfassungsrechts“ zusammen.
Das Prinzip stellt Eigenverantwortung vor staatliche Aktivitäten, bei staatlichen Aufgaben sollen im Zweifelsfall zunächst untergeordnete (Gebiets-)Körperschaften eingreifen, bevor der Staat und erst dann die Europäische Union handeln, sofern die untergeordnete Einheit das Problem lösen kann. Dies ist eine wichtige Übereinkunft in der EU und nicht zuletzt auch ein föderales Konzept.
Denn im Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft bestimmt Art. 5 Abs. 2: „In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.“ Der Vertrag bringt zum Ausdruck, dass Entscheidungen entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip möglichst bürgernah getroffen werden.
Doch das Subsidiaritätsprinzip spielt nicht nur im Europarecht eine wichtige Rolle, sondern es hat auch Wurzeln in der katholischen Soziallehre. Aus protestantischer Sicht gibt es zur Ideengeschichte des Prinzips ebenfalls einiges zu sagen.
Mit den beiden kirchlichen Blickwinkeln befasste sich denn auch das erste Podium. In den weiteren Vorträgen ging es um Inhalt, Reichweite und Wirkung sowie Kontrolle des Prinzips in Europäischer Union und ihren Mitgliedsstaaten sowie in Deutschland.
In seiner Begrüßungsrede hatte der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität, Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth, auf die guten Erfahrungen des Instituts in der interdisziplinären Arbeit zwischen den beiden Fakultäten, die es tragen, hingewiesen. Dabei sei es ja notwendig, „auch der anderen Seite zuzuhören“. Bei diesem Symposion an dem „beeindruckenden Veranstaltungsort“ garantierten die Referenten aus den verschiedensten Bereichen und Positionen dafür, dass das Thema aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln beleuchtet werde.
Ausgehend vom katholischen Denken in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und dem calvinistischen Konzept des Gemeinwesens riss Prof. Wackerbarth kurz an, dass das Subsidiaritätsprinzip für Unterstützung stehe und nicht für Gängelung. Und dass es damit das Gegenteil von „Bürokratie“ sei. Leider habe es in Europa keinen guten Ruf, da sei es – wie der Staatsrechtler Prof. Dr. Klaus Stern anriet – besser, von „Bürgernähe“ zu sprechen.
Als Stellvertretender Direktor des IEV – Direktor Prof. Dr. Peter Brandt war erkrankt – stellte Prof. Dr. Andreas Haratsch das Programm vor, nachdem er u.a. auf den Vertrag von Maastricht hingewiesen hatte, in dem das Subsidiaritätsprinzip hervorgehoben wurde – erst damit begann es im europäischen Recht eine besondere Rolle zu spielen.
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