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Aktuelles - Juni 2010

Ausweisen im virtuellen Rathaus

FernUniversität entwickelt Testplattform für den elektronischen Personalausweis

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Jederzeit und überall ausweisen, in der „realen“ Welt und online: Im handlichen Scheckkartenformat löst der neue elektronische Personalausweis (nPA) ab dem 1. November den bisherigen Sichtausweis ab. Er verspricht den sicheren Identitätsnachweis sowie die sichere gegenseitige Authentifizierung im Netz für Anbieter und Nutzer von Onlinediensten. Damit zum Start alles reibungslos funktioniert, hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) im Oktober vergangenen Jahres einen zentral koordinierten Anwendungstest initiiert. Zahlreiche Interessenten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung bundesweit haben sich dafür als Teilnehmer beworben. Unter den 30 ausgewählten Testpartnern sind 26 aus der Wirtschaft. Einer der vier kommunalen ist das E-Government-Konsortium Hagen Rathaus21, bestehend aus dem Lehrstuhl für Informationssysteme und Datenbanken der FernUniversität in Hagen, dem Institut für Kooperative Systeme GmbH (IKS) der Stadt Hagen und dem Hagener Betrieb für Informationstechnologie.


Prof. Dr. Gunter Schlageter (r.) zeigt den bisherigen Sichtausweis, sein Mitarbeiter Dr. Stefan Betermieux ein Musterexemplar des neuen elektronischen Personalausweises. Prof. Dr. Gunter Schlageter (r.) zeigt den bisherigen Sichtausweis, sein Mitarbeiter Dr. Stefan Betermieux ein Musterexemplar des neuen elektronischen Personalausweises.

Funktionen des e-Personalausweises

Die aufgedruckten Daten, z. B. Name, Vorname, Geburtsort und auch das biometrische Lichtbild enthält der nPA auch als elektronische Identitätsdaten in einem integrierten RFID-Chip (Radio-Frequency Identification). In diesem Chip können auf Wunsch des Inhabers außerdem Fingerabdrücke und die qualifizierte elektronische Signatur gespeichert werden. Diese macht es möglich, im Internet rechtswirksame Transaktionen durchzuführen für die in der realen Welt die Schriftform gesetzlich vorgegeben ist.

Der Chip ist in einer Entfernung von maximal 25 cm berührungsfrei auslesbar, allerdings nur von dazu berechtigten Behörden, Institutionen und Unternehmen. Durch ein spezielles Verschlüsselungsverfahren werden alle übertragenen Informationen geschützt. Nur autorisierte Behörden und Institutionen mit staatlich ausgestelltem Berechtigungszertifikat dürfen auf die personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen. Das Berechtigungszertifikat regelt welche Daten eingesehen werden dürfen. Der Ausweisinhaber selbst kann die eID-Funktion (elektronische Identifikation) nur mit einer sechsstelligen PIN nutzen und selbst entscheiden, welche Daten er freigibt.

Anwendungstest im Hagener Rathaus21

Am FernUni-Lehrstuhl für Informationssysteme und Datenbanken wird in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Hagen geprüft, wie der elektronische Personalausweis im virtuellen Hagener Rathaus21 genutzt werden kann. Dazu entwickeln die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine virtuelle Testumgebung. In dieser prüfen sie, wie praktikabel und sicher die Funktionen des nPA für die Inanspruchnahme von Online-Diensten der Verwaltung durch Bürger und städtische Mitarbeitende sind – vor allem von solchen Diensten, die eine eindeutige Identifizierung verlangen, z. B. der Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis.

Je nachdem, welche Leistung man in Anspruch nehmen möchte oder welche Aufgabe ein Sachbearbeiter erledigen will, gibt es bis jetzt drei Möglichkeiten zur Anmeldung im Rathaus21: Mit Benutzerkennung für Kunden, über den anonymen Zugang für Bürger oder mit der qualifizierten elektronischen Signatur, die bisher als einzige den sicheren Identitätsnachweis gewährleistet hat. Diese elektronische Signaturkarte hat unter den E-Government-Nutzern allerdings keine weite Verbreitung gefunden. Der neue elektronische Personalausweis soll eine eindeutige Identifizierung im Netz für die breite Bevölkerung bieten.

„Der Bürger soll zum Beispiel mit dem neuen Ausweis ein persönliches Bürgerkonto im Rathaus21 anlegen und darüber Selbstauskünfte wie Kfz-Halterdaten oder Meldeauskünfte aus städtischen Datenbeständen abfragen und bezahlen können“, erklärt Prof. Dr. Gunter Schlageter, Leiter des Lehrstuhls für Informationssysteme und Datenbanken. Die virtuelle Testumgebung dient dazu, die Inanspruchnahme von Bürgerdiensten mit dem e-Personalausweis zu simulieren. „Zum Beispiel testen wir, wie vom elektronischen Ausweis automatisch persönlichen Daten in Formulare übertragen werden können“, so Schlageter.

Auf der anderen Seite wird der neue Ausweis auch speziellen Nutzergruppen – zum Beispiel Vermessungsingenieuren – Zugang zu bestimmten kommunalen Fachanwendungen wie Geoinformationssystemen geben. Dazu muss sich der Ausweisinhaber mittels der auf dem Chip gespeicherten elektronischen Daten identifizieren.

Durch die Nutzung der Daten auf dem elektronischen Chip sollen außerdem interne Verwaltungsprozesse vereinfacht werden. Ein einfaches Beispiel: Meldet sich eine Person im Bürgeramt an, soll z. B. der bisherige Wohnsitz direkt von dem Chip auf das Online-Formular übertragen werden. Eine Prüfung, ob die Angabe des Bürgers richtig ist, entfällt damit.


Hintergrund

Seit drei Jahren nutzt die Stadt Hagen das virtuelle Rathaus21 für ihre Internet- und Intranetanwendungen. Die serviceorientierte Architektur, sozusagen den technischen Rahmen, dafür hat Prof. Dr. Gunter Schlageter mit seinem Team und dem Softwareunternehmens SAP entwickelt. Bürger, Unternehmer und Dienstleister, z. B. Notare, können über eine einheitliche Benutzeroberfläche bereits mehr als 50 Dienstleistungen online beantragen bzw. abfragen und gebührenpflichtige Leistungen bezahlen. Gleichzeitig ist das Portal Arbeitsumgebung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunen.

Manuela Feldkamp | 09.06.2010
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