Kinder mit Migrationshintergrund müssen oft nicht lange überlegen, welche weiterführende Schule sie nach Abschluss der Grundschule besuchen werden. Dass es auf die Haupt- oder Gesamtschule geht, steht in der Regel fest. Chancen auf das Abitur oder gar ein akademisches Studium und dadurch auf gesellschaftlichen Aufstieg haben die wenigsten. Die herrschende Sozialstruktur in Deutschland bleibt wie sie ist. Die Hauptschule bleibt Sammelstelle für Kinder mit Migrationshintergrund.
Wie bestimmte gesellschaftliche Gruppen und Schichten auf staatlicher Ebene sowie im Bildungsbereich ausgegrenzt werden, diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer interdisziplinären Tagung an der FernUniversität in Hagen am 3. und 4. Juli. Organisiert hatte die Veranstaltung „Strategien der Ausgrenzung – Exkludierende Effekte staatlicher Politik und alltäglicher Praktiken in Bildung und Gesellschaft“ das Lehrgebiet Interkulturelle Erziehungswissenschaft (Prof. Dr. Georg Hansen) der FernUniversität zusammen mit dem Arbeitsbereich Interkulturelle Bildung der Universität Koblenz-Landau. Rund 50 Forscherinnen und Forscher aus ganz Deutschland nahmen teil.
Die Tagung war Prof. Hansens letzter öffentlicher Auftritt vor seinem Eintritt in den Ruhestand
Die Vorträge am ersten Veranstaltungstag konzentrierten sich auf die sozialwissenschaftliche Perspektive und behandelten etwa die staatliche Organisation der Ausgrenzung oder Formen der Stigmatisierung und Ausgrenzung. Mustafa Doymus, Bergische Universität Wuppertal, untersuchte z. B. die „Ausgrenzung durch Stigmatisierungs- und Homogenisierungstendenzen der türkisch- und kurdischsprachigen Migranten in den deutschen Medien“. Anna Ringbeck, aus Münster, berichtete über den „Ausschluss von Menschen als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft als Ergebnis von Hartz IV“.
Am zweiten Tag ging es um das Problem der Aus- und Eingrenzung aus bildungswissenschaftlicher Perspektive. Sabine Hornberg, Universität Bayreuth, informierte über „Die Lebens- und Schulsituation von Sinti und Roma“. Joachim Schroeder von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main fragte „Lernen von Finnland? Im Ernst? Probleme der Herstellung von Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem“.
In seinem letzten öffentlichen Auftritt vor seinem Eintritt in den Ruhestand zeigte Prof. Dr. Georg Hansen auf, wie sich die Einbürgerungspraxis in Deutschland und zuvor in Preußen in den letzten rund 300 Jahren veränderte: „Ausgrenzung durch Staatsangehörigkeitsrecht.“
Fast bis heute sieht Georg Hansen keine grundsätzliche Änderung der „schleichenden Ethnisierung“ ab 1842 in Preußen und dann in Deutschland, bei der entsprechende Kriterien für die Einbürgerung eine grundlegende Rolle spielen. Die erste gravierende Gesetzesänderung fand nach seinen Worten 1999/2000 statt, nachdem 1993 – bei der Novellierung des 40 Jahre alten Bundesvertriebenengesetzes mit seinen sprachlichen Parallelen zur NS-Zeit – eine leichte Abkehr von den ethnischen Zugangskriterien festzustellen war. Dabei ist Hansen durchaus der Meinung, dass es natürlich Kriterien für die Aus- und Eingrenzung geben muss. Aber: „Alle sollten wissen, welche Kriterien bei einer Einbürgerung angewandt werden.“ Und: „Wir haben nie angefangen, darüber nachzudenken, ob es nicht für die Einbürgerung sinnvollere Kriterien als die ethnischen gibt.“ Eine Alternative könnten etwa rein territorialer Natur sein: Wer sich auf dem Gebiet eines Staates befindet, wäre demnach dessen Staatsbürger.
Hinweis für interessierte Leserinnen und Leser: Weitere Informationen und die Vorträge selbst als Videostreaming finden Sie hier.
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