Der Abschluss eines Studiums liefert sicherlich Anlass zur Freude: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen feierte zum vierten Mal gemeinsam mit ihren Absolventinnen und Absolventen im Rahmen ihres „Dies Academicus 2010“. Seit 2007 hat diese Absolventenfeier einen festen Platz im akademischen Leben der Fakultät, in diesem Jahr fand die festliche Veranstaltung in der Mensa statt.
Geehrt wurden zahlreiche Absolventinnen und Absolventen sowie Promovendinnen und Promovenden, die zum feierlichen Ereignis nach Hagen gekommen waren. Auch Absolventinnen und Absolventen kamen mit Vorträgen zu Wort. In fünf Kurzvorträgen stellten Christian Seel (LL.B), Christina Koydl (LL.B.), Astrid Cruse (LL.B.), Caroline Stepputat (LL.B., LL.M.) und Alexander Horstkotte (LL.M.) die Ergebnisse ihrer Abschlussarbeiten vor. Mit ihren interessanten Kurzvorträgen zeigten sie die Breite der Themen, die von den Studierenden der Fakultät bearbeitet werden. Alle Vortragenden hatten ihre Arbeiten mit Spitzennoten abgeschlossen und zeigten dem Auditorium, dass auch berufstätige Personen zu wissenschaftlichen Höchstleistungen in ihrem Fernstudium in der Lage sind.
Der Promotionspreis der Juristischen Gesellschaft Hagen e.V. wurde in diesem Jahr an Dr. iur. Nadeschda Wilkitzki, Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte von Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, verliehen. Den mit 500 Euro dotierten Preis erhielt sie für ihre Promotion über „Die Entstehung des Gesetzes über Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)“. Lebhaft und angereichert mit aktuellen Beispielen – wie etwa Fragen zum Fall des Wikileaks-Sprechers Julian Assange – stellte die Promovendin einige Aspekte ihrer Arbeit vor.
Kontinuierlich steigende Studierendenzahlen in den Studiengängen „Bachelor of Laws“ (LL.B.) und „Master of Laws“ (LL.M.) stellen die Fakultät zwar vor neue Herausforderungen, gleichzeitig sei man aber bemüht, die Qualität der Lehre nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen, machte Prof. Dr. Andreas Haratsch, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, in seinem Grußwort zu Beginn der Feierstunde deutlich. Mit der Neubesetzung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung durch Prof. Dr. Kerstin Tillmanns und zwei neuen Lehrstühlen, die voraussichtlich 2011 besetzt werden, hat die Fakultät die Weichen gestellt, um auch zukünftig der Herausforderung steigender Studierendenzahlen begegnen zu können.
Nach einem Grußwort der Fachschaft Rechtswissenschaft, das Thomas Walther (LL.B.) überbrachte, bereicherte Johannes Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts Köln und zugleich erster Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen, die feierliche Veranstaltung mit einem Festvortrag über „Die Arbeit des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen“. Johannes Riedel, der seit 2005 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen ist, gab dem Publikum interessante Einblicke in die Arbeit des Gerichtshofs. Er betonte dabei die sachliche Arbeit des Gerichts, die unabhängig von „Parteibüchern“ sei. Zugleich machte Riedel deutlich, wie komplex viele Fragestellungen sind, mit denen der Gerichtshof befasst ist, etwa wenn es um die Finanzierung der Kommunen in NRW geht.
Absolventinnen und Absolventen sowie Promovendinnen und Promovenden zusammen mit Dekan Prof. Andreas Haratsch (li., Foto: Martin von Hadel)
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