Das Interesse an dem Symposion war so groß, dass nicht alle im Vortragssaal Platz fanden.
Ist eine humanitäre Intervention, also ein (internationaler) Militäreinsatz, gerechtfertigt, wenn er – wie zuletzt in Libyen im März dieses Jahres – die Bevölkerung des Landes vor Angriffen des eigenen Regimes schützen soll? Und, da eine solche Intervention kriegerische Gewalt ausübt: Ist ein solcher Krieg gerecht? Um diese Fragen ging es beim gleichnamigen Symposium der FernUniversität in Hagen am 17. November, das das Institut für Philosophie, wie schon in den vergangenen drei Jahren, anlässlich des UNESCO-Welttags der Philosophie ausgerichtet hat.
„Rechte“ und „Pflichten“ – vor, in und nach dem Krieg
Dr. Lutz Möller, Leiter des Referats für Wissenschaft und Menschenrechte der Deutschen UNESCO-Kommission, lobte die inzwischen zur festen Institution gewordenen Hagener Symposien, weil bei ihnen stets ein aktuelles Problemfeld systematisch, aber aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert werde, wodurch ein Überdenken der eigenen Position angeregt werde. In diesem Jahr leiste es einen Beitrag zur philosophischen Klärung der für das Kriegsvölkerrecht wichtigen Begriffe„ ius ad bellum“ (Wann darf man einen Krieg führen?), „ius in bello“ (Welche Normen müssen im Krieg beachtet werden?) und „ius post bellum“ (Welche Rechte und Verpflichtungen gelten nach dem Krieg?).
Der Rektor der FernUniversität, Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer, betonte die Notwendigkeit, solche politisch sensiblen und emotionalisierten Fragen wissenschaftlich rational zu diskutieren, und strich die öffentliche Bedeutung der Philosophie für die Klärung der Begriffe und die Beurteilung der Argumente heraus.
Prof. Hubertus Busche skizzierte die Geschichte der Idee und Praxis der humanitären Intervention.
Einleitend skizzierte Prof. Dr. Hubertus Busche, Lehrgebiet Philosophie I, die Geschichte der Idee und Praxis der humanitären Intervention, stellte Argumente für und gegen solche Interventionen gegeneinander und erläuterte die Parallelen zum Problem des „Gerechten Krieges“. Prof. Dr. Thomas Bedorf, Lehrgebiet Philosophie III, widmete seinen Beitrag den Debatten um das „ius ad bellum“ und bezog hierbei auch problematische u.s.-amerikanische Varianten ein, die jüngere Kriege über die Existenz sog. „Schurkenstaaten“ zu rechtfertigen suchen. Dr. Markus Rothhaar, Lehrgebiet Philosophie II, setzte sich ähnlich kritisch mit neueren Ansätzen auseinander, die die Frage nach dem „ius in bello“ durch Preisgabe von Verantwortlichkeit und Symmetrie relativieren. Prof. Dr. Hajo Schmidt, Direktor des Instituts für Frieden und Demokratie, analysierte neuere Bestrebungen, bei der Frage nach dem „ius post bellum“ insbesondere solche Kriterien im Völkerrecht zu implementieren, die beim Wiederaufbau den Interessen des betroffenen Staates und nicht der intervenierenden Mächte gerecht werden (Aufzeichnung der Vorträge und Grußworte).
Hagener Schülerinnen und Schüler gaben eigene Statements zu den Vorträgen
Dass das Institut für Philosophie mit diesem Symposium wieder ein Thema von generationsübergreifendem Interesse in den Mittelpunkt gestellt hat, zeigte der große Andrang in der „Ellipse“. Es mussten sogar noch nachträglich Stühle in den großen Veranstaltungsraum gestellt werden. Wer nicht vor Ort dabei sein konnte, hatte die Möglichkeit, sich entweder direkt über einen Live-Stream in die Veranstaltung zu klicken oder sich die Vorträge und Grußworte später im Netz anzuschauen.
Außer zahlreichen Studierenden der Philosophie, die an der Hagener Woche der Philosophie vom 13. bis 17. November teilnahmen, bereicherten auch diesmal Schülerinnen und Schüler die Diskussion. Am Reichenbach-Gymnasium Ennepetal und am Albrecht-Dürer-Gymnasium in Hagen hatten sie zusammen mit ihren Lehrern im Vorfeld schriftliche Statements zu den einzelnen Vorträgen ausgearbeitet, die sie vortrugen und zur Diskussion stellten.
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