Auf eine „spannende Aufgabe“ freut sich Prof. Dr. Bernd Waas: Er ist einer der beiden Koordinatoren eines Netzwerkes europäischer Arbeitsrechtler, das die Europäische Kommission beraten wird. Kürzlich hat es die Ausschreibung zu einem „Europäischen Netzwerk von Rechtsexperten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts“ gegen renommierte Wettbewerber für sich entschieden. „Wir können u. U. Beiträge für die Entwicklung eines europäischen Arbeitsrechts leisten“, hofft der Leiter des Lehrgebietes für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung der FernUniversität in Hagen.
Das Beratergremium soll der Kommission helfen, sich einen Überblick über die nationalen Arbeitsrechte in der Europäischen Union zu verschaffen. Die Kommission hat dafür erstmals eine Gruppe von Experten aus der ganzen EU berufen. Gemeinsame Koordinatoren des Netzwerkes sind Bernd Waas und Prof. Guus Heerma van Voss (Uni Leiden).
Die zahlreichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den europäischen Staaten können gravierende Auswirkungen auf Millionen Berufstätige haben: „Wer in Deutschland als ‚Arbeitnehmer-ähnlich’ gilt, kann in den Genuss eines Teils der Arbeitnehmer-Schutzvorschriften kommen“, erläutert Waas, „andere Arbeitsrechte kennen die ‚Arbeitnehmerähnlichkeit’ überhaupt nicht.“ Das kann soweit gehen, dass ein deutscher Arbeitnehmer in einem anderen Land vielleicht sogar selbstständig ist. Ein weiteres Beispiel: In Deutschland können Arbeitsverhältnisse nur mit einem Grund befristet geschlossen werden, in anderen Ländern ist das auch ohne möglich.
Prof. Bernd Waas
Für Waas ist die neue Aufgabe „wegen der Nähe zur politischen Praxis schon sehr spannend“: Wo gibt es Probleme und Entwicklungen im Berufsbereich, auf die man die Kommission aufmerksam machen muss? Sie kann dann entscheiden, ob sie sich damit befassen soll. Auch sieht er die möglichen „Scharnierfunktion“ der Wissenschaft zu nationalen Regierungen. Es geht also „um nicht mehr und nicht weniger als eine umfassende Politikberatung im Bereich des Arbeitsrechts“, im Einzelnen um
Bei der umfangreichen Arbeit wird dem Berater-Netzwerk vielleicht ein „Restament“ helfen, an dem das European Labor Law Network (ELLN) arbeitet. Restatements stellen in den USA die dort großenteils Recht bildenden Richtersprüche als eine Art „fiktives Gesetz“ dar. Auf diese Art will auch das ELLN alle nationalen Arbeitsrechte in der Europäischen Union dokumentieren. So können Gemeinsamkeiten und Unterschiede leichter gefunden werden. Die Ergebnisse der Arbeit können evtl. In die Gesetzgebung auf europäischer Ebene durch sog. Richtlinien einfließen. „Es geht um eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Arbeitsrechte in der EU“, unterstreicht Prof. Waas, „nicht darum, ein europäisches Arbeitsvertragbuch zu verfassen.“. So sollen in dem Restatement z. B. Begriffe geklärt werden, etwa der des „Arbeitnehmers“ in Bezug auf persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeiten. Angefangen hatte die Restatement-Arbeit bereits nach dem ELLN-Auftaktkongress in Hagen 2005.
Bei diesem Restatement handelt es sich um ein von der Europäischen Kommission wohlwollend betrachtetes, aber keineswegs gefördertes ELLN-Projekt. Dass das mit dem Restatement befasste ELLN-Netzwerk bereits existierte, hat die Europäische Kommission bei ihrer Entscheidung über den Zuschlag für das „kommissionseigene“ Netzwerk sicher beeinflusst. Das nun beauftragte Beratergremium ist nahezu mit dem ELLN-Netzwerk identisch, nur der Schweizer Kollege wird sich nicht beteiligen, weil die Eidgenossenschaft kein EU-Mitglied ist und auch dem Europäischen Wirtschaftsraum nicht angehört.
Die Arbeit an dem Restatement tritt für die Berater künftig etwas in den Hintergrund, aber aufgeben will das ELLN sie keineswegs.
Das ELLN-Netzwerk, das mit dem Beratergremium der Europäischen Kommission nahezu identisch ist, trifft sich regelmäßig – zuletzt im Ende November 2007 in Hagen
Gerd Dapprich | 29.01.2008
FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de