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FernUni-News - Forschung und Entwicklung

Mit Petitionen mehr Demokratie wagen: Politik-Engagement einfach wie Online-Bestellung

FernUni-Politologe: Elektronische Eingaben Schritt gegen Wahlmüdigkeit

„Mit Petitionen mehr Demokratie wagen.“ Mit Hilfe des Internets können Petitionen helfen, dem negativen Trend bei den Wahlbeteiligungen entgegenwirken. Diesen Schluss zieht der Politologe Dr. Stephan Bröchler von der FernUniversität in Hagen aus der wissenschaftlichen Studie „Bekanntheit und Ansehen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und Nutzung des Petitionsrechts in Deutschland“. An ihr war der Privatdozent zusammen mit Tobias Fuhrmann, ebenfalls vom FernUni-Institut für Politikwissenschaft, beteiligt. Sie arbeiteten mit Barbara Lippa und Herbert Kubicek, Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib), und Andrea Wolf und ihrem Team von der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld in Mannheim zusammen. Auftraggeber war das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB).

„Die sinkende Wahlbeteiligung ist ein deutliches Zeichen für Politikdistanz“, betont der Vertreter der Professur für Vergleichende Politikwissenschaft, „die auch von zunehmender Entfremdung zwischen Wählern und Gewählten verursacht wird“. Sie sollte nach seiner Ansicht durch mehr Transparenz und Bürgernähe der Politik gestoppt werden. Für beides bietet das Internet viele Möglichkeiten, auch bekannte Politikinstrumente erhalten durch Petitionen neue Qualitäten.

Ein bewährtes und bürgernahes Instrument sind Petitionen, mit denen Bürgerinnen und Bürger ein politisches Anliegen beim zuständigen Land- oder dem Bundestag einreichen können. Ebenso können sie an dieser zentralen Stelle ein persönliches Anliegen vorbringen, wenn sie sonst nicht mehr weiter wissen.

Portrait Dr. Stephan Bröchler Dr. Stephan Bröchler

Der Bundestag hat bereits die „elektronische Petition“ eingeführt. Erstmals wurde in der neuen Studie untersucht, was die Bevölkerung über Petitionen weiß, wie sie die Arbeit des Petitionsausschusses einschätzt und wie dessen Ansehen in der Öffentlichkeit ist, wo noch Verbesserungsbedarf gesehen wird. Dabei kamen interessante Ergebnisse zutage.

„Die Hauptbotschaft, die wir aus unserer Studie herausgefiltert haben, lautet: Mehr Petitionen wagen!“ Das heißt zum einen, dass die Bürgerinnen und Bürger Petitionen verstärkt für ihre Anliegen nutzen sollen und zum anderen, dass sich auch Bundestag und Landtage damit auseinandersetzen müssen.

Für Bröchler ist nicht nur die Bürgernähe beim Petitionsverfahren besonders groß, für dieses Instrument spricht auch der überraschend hohe Bekanntheitsgrad. Zum Zweiten bieten die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien „Möglichkeiten der Politikpartizipation, an die wir heute wahrscheinlich noch gar nicht denken“. Realität ist beim Bundestag bereits die elektronische Petition. Bröchler hält dies für eine neue Partizipationsmöglichkeit, die bisherige Verfahren und Demonstrationen ergänzt. Und er erwartet weitere in dem neuen elektronischen Politikmedium, „dessen Möglichkeiten wir noch gar abschätzen können – wann kommt die erste elektronische Demo?“ Trotz der größeren Zahl erwarteter Petitionen wird auch weiterhin jede einzelne ernst genommen, gelesen und an die richtige Stelle weiter geleitet, sofern eine sorgfältige Prüfung ergibt, dass sie gerechtfertigt und aussichtsreich ist: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen behalten.“

Auch die elektronischen Massenpetition ist neu: Ein Bürger stellt sein Anliegen ins Netz, dort kann es diskutiert werden. Wer will, kann die Petition mit seiner elektronischen Unterschrift unterstützen. Allerdings müssen mindestens 50.000 Unterstützer da sein, bevor der Petitionsausschuss verpflichtet ist, sich mit dieser Massenpetition zu befassen.

Aus Bröchlers Sicht animiert die „Petitions-Mail“ viel mehr dazu, dem Petitionsausschuss eine Bitte oder Beschwerde mitzuteilen als der klassische Postweg. Der schön gestaltete und förmlich formulierte Brief erfordert eine erheblich größere Vorbereitung und ist damit eine erheblich höhere Hürde als die Mail.

Das sei ein guter Einstieg in eine wirkliche Reform. Für den Politologen gehört zu dieser aber auch, den Petitionsausschuss innerhalb des Bundestages zu stärken: „Dieser Ausschuss könnte in seiner Bedeutung erheblich gewinnen, aber viele Politiker erkennen seine neuen Chancen noch zu wenig.“ Das mag auch daran liegen, dass der Ausschuss heute zwar darüber entscheiden kann, ob der Bundestag sich mit dem Anliegen befassen soll, er an der weiteren Bearbeitung – etwa im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens – aber nicht mehr beteiligt ist.

Gedanken gemacht hat sich das Wissenschaftler-Team auch darüber, wie die Einreicherinnen und Einreicher von Petitionen über den aktuellen Stand der Bearbeitung unterrichtet werden können. Bisher hören sie zwischen den einzelnen Bearbeitungsstufen oft lange nichts, obwohl auf der informellen Ebene – wie Gesprächen – zwischenzeitlich vieles in Bewegung gesetzt wurde. Bei der elektronischen Petition könnten sie sich diese Information schnell und einfach aus dem Internet holen. Sie brauchen dafür – ähnlich wie bei der Verfolgung einer Online-Bestellung – nur eine „Bearbeitungsnummer“, die ihnen den Weg zur schnellen Information über den Stand ihrer Petition verhilft: „Ein solches System gibt es ja, es würde die Akzeptanz des Verfahrens erheblich erhöhen.“

Ein Problem sieht Bröchler: „Das alles ist natürlich nicht ganz einfach, weil sich ja jeder und jede einzelne Abgeordnete als ‚wandelnder Petitionsausschuss’ sieht.“ Aber gerade sie würden z. B. lernen, Massenpetitionen für ihr eigenes politisches Profil zu nutzen: „50.000 Stimmen – da steht schon was hinter.“

Das vollständige Gutachten kann hier aus dem Internet herunter geladen werden.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntes Recht

Basis der Untersuchung war eine Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), bei der es um Entwicklungen im Petitionswesen und die Einführung elektronischer Petitionssysteme ging (2008). Eines der TAB-Ergebnisse war, dass für Deutschland keine repräsentativen Daten darüber vorliegen, wie gut das Petitionsrecht und die Institutionen des Petitionswesens bekannt sind, wie ihr Ansehen in der Öffentlichkeit ist und wie stark das Petitionsrecht in Anspruch genommen wird. Um diese Lücke zu schließen, wurde im Rahmen des TA-Projekts „Öffentliche elektronische Petitionen und bürgerschaftliche Teilhabe“ eine entsprechende Untersuchung durchgeführt. Diese hatte u. a. folgende Ergebnisse:
> 67,1 % der Bevölkerung ab 16 Jahren haben vom Petitionsrecht schon einmal gehört
> 21,4 % das Petitionsrecht mindestens einmal selbst – durch Unterstützung oder eine eigene Petition – genutzt,
> 19,3 % eine (Sammel- oder Massen-)Petition durch ihre Unterschrift unterstützt und
> 3,6 % selbst eine Petition initiiert und eingereicht.

Diejenigen, die vom Petitionsrecht schon einmal gehört haben, sind im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung überproportional männlich, älter als 39 Jahre, verfügen über einen mittleren oder höheren Bildungsabschluss, sind Internetnutzer sowie stark an Politik interessiert. Diejenigen, die das Petitionsrecht schon einmal selbst oder unterstützend durch Unterschrift in Anspruch genommen haben, weisen ein ähnliches soziales Profil auf: eher ältere, gutgebildete, an Politik interessierte Männer, die auch das Internet nutzen, überwiegen. Die ost- und die westdeutsche Bevölkerung unterscheiden sich in Bezug auf Bekanntheit und Nutzung des Petitionsrechts nicht voneinander. Sie haben ähnlich oft vom Petitionsrecht gehört und nutzen es in einem ähnlichen Umfang.

Quelle: Büro für Technikfolgen-Abschätzung
beim Deutschen Bundestag (TAB), Vorwort
des Hintergrundpapiers Nr. 17, April 2009

Gerd Dapprich | 10.09.2009
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