Opel: Titelthema vieler Zeitungen und Nachrichtensendungen (nicht nur) am 11. September - doch wie geht die "Hängepartie" weiter?
Opel, Arcandor, Rosenthal, Märklin, Hertie, Sinn-Leffers, Escada, Wadan-Werften, Trevira, Woolworth… Traditionsmarken, denen durch die Wirtschaftskrise oder unternehmerische Fehlentscheidungen weitere Firmen bis zur oder in die Insolvenz folgen. Wie verkraften die Beschäftigten die Zeit der Ungewissheit? Wie können die Unternehmen sie auf die Situation vorbereiten? Wie können sie selbst ihre Chancen verbessern? Wissenschaftler der FernUniversität in Hagen beleuchten das Thema aus drei Richtungen. In einem sind sie sich einig: Eine qualifizierte Aus- und zielgerichtete Weiterbildung sind in Krisen oft der beste Schutz. Sie vermitteln Fachwissen und persönliche Kompetenzen, mit denen Krisen sich besser meistern lassen.
Nachdem bisher vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen insolvent wurden, sind inzwischen auch immer mehr große betroffen.
Insolvenzgründe sind akute bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Wird die Insolvenz angemeldet (dafür gibt es klare juristische Regelungen) kann ein Insolvenzverfahren die Folge sein. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder eine geordnete Abwicklung (Auflösung). Während des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Insolvenzgläubiger grundsätzlich unzulässig. Beim im Insolvenzrecht verankerten Insolvenzplanverfahren hat die Sanierung und Fortführung Vorrang vor einer Liquidation.
Im ersten Quartal 2009 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 7.700 Insolvenzverfahren, 8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Allein im März 2009 lag die Zahl um 24 Prozent über der Zahl ein Jahr zuvor.
Prof. Dr. Dr. Gerhard E. Ortner, Forschungsgebiet Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Bildungsbetriebslehre, Fakultät Wirtschaftswissenschaft
Der Wirtschaftswissenschaftler: „Personalvermögen erhalten!“
Für Prof. Dr. Dr. Gerhart E. Ortner gilt gerade in einer Krise, „dass Zeit Geld ist – u.U. sogar gut investiertes“. Aus seiner Sicht müssen Unternehmensleitung und Belegschaft sich gemeinsam frühzeitig mit dem Thema „Krise und mögliche Insolvenz“ befassen: „Das Unternehmen muss schon in einer Situation, die als bedrohlich empfunden werden könnte, klipp und klar sagen, ob und wie es von einer Krise betroffen ist.“ So können die Beschäftigten durch den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen ihre beruflichen Chancen verbessern. Dies kann auch für ihren Noch-Arbeitgeber Vorteile haben – ein Grund mehr für ihn, seine Beschäftigten frühzeitig zu informieren: „Schließlich will das Unternehmen ja den Verlust von enormem Personalvermögen – persönlichen Qualifikationen und Motivationen der Beschäftigten – vermeiden, wenn sich eine Perspektive zum Weitermachen ergibt.“
Oft erfolgt eine Qualifizierung jedoch erst nach dem Eintritt der Insolvenz, Pleite oder Rationalisierung. Von Auffang- und Qualifizierungsgesellschaften hält der Bildungsexperte wenig: „Dorthin geht man selten motiviert, sondern weil man nichts anderes hat.“ Gerhard E. Ortner favorisiert vorbeugende Maßnahmen: „Ein Unternehmen ist fast verpflichtet, seine Beschäftigten frühzeitig zu informieren und vorzubereiten.“ Nicht erst unmittelbar vor der Insolvenz. Nur so haben sie die Möglichkeit, ihre Stärken aktiv zu stärken und Defizite auszugleichen.
Das Unternehmen wird einer Krise natürlich nicht nur mit Personalentwicklung entgegen treten, sondern u.a. auch mit Angebotsveränderungen. Prof. Ortner hält den kurzfristigen Umstieg auf andere Güter und Dienstleistungen jedoch nur für begrenzt möglich, denn dafür müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz andere Qualifikationen haben: „Ein Maschinenbauer kann keine Seife entwickeln.“ U.U. können aber auch dafür neue Qualifikationen nützlich sein.
Immer im Gespräch – nicht nur bei Krisen – sind jedoch Kostensenkungen. Rationalisierungen haben fast immer eine Verkleinerung der Belegschaft zur Folge. Daher ist menschliche Arbeitskraft (personale Arbeit) ständig durch den technischen Fortschritt gefährdet.
Doch gleich, ob Krise oder langfristige Rationalisierung: Will das Unternehmen Entlassungen vermeiden, sollten Geschäftsführung und Belegschaft gemeinsam neue Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitarbeit oder Jobsharing entwickeln. Viele Beschäftigte werden, oft zähneknirschend, dazu bereit sein, denn Einkommensverzicht ist meistens besser als Arbeitsplatzverlust.
Reicht das nicht kann aber auch die Verkleinerung der Belegschaft die Chance bieten, nach einem Insolvenzverfahren mit den genau richtigen Beschäftigten und ihrem Personalvermögen weiter zu machen. Wichtig ist, rechtzeitig die entscheidenden Weichen für die Zukunft zu stellen, indem die für das Unternehmen wichtigen Leute gehalten werden. Welche das sind, ist eine strategische Entscheidung. Sie dürfen nicht Hals über Kopf „weglaufen“. Vielleicht lässt sich mit dem verkleinerten, aber gestärkten Team die Insolvenz sogar noch vermeiden oder besser meistern.
Die besten Chancen haben Fachleute, auf deren Wissen und Kompetenzen das Unternehmen nach einem erfolgreichen Insolvenzverfahren keinesfalls verzichten kann. Der Zukunft relativ ruhig entgegen sehen können auch Beschäftigte, die sich entsprechend der zukünftigen Unternehmensstrategie weiterqualifiziert haben. Gesucht werden bestens ausgebildete, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einfache Tätigkeiten werden zuerst wegrationalisiert: „Ein Automat veraltet nur, hat aber keine Fehlzeiten – außer bei Störungen – und keinen Motivationsverlust: „‚Null Bock!’ sagt keine Maschine!“
Doch wie erfährt man, welche Qualifikationen zu den Unternehmenszielen passen werden? Hier ist für Ortner der Arbeitgeber in der Pflicht, unternehmensintern frühzeitig und offen zu kommunizieren. Informationen zur langfristigen und zukünftigen Strategie sollten nicht nur vertikal von oben nach unten durch die Unternehmenshierarchie laufen, sondern Ideen, Anregungen, Kritik etc. auch in umgekehrter Richtung. Sie können auf allen Ebenen in Erfahrungsaustausch- und Kreativgruppen entwickelt werden und die Führungsetage in ihrer Strategiearbeit weiterbringen. Eine wichtige Rolle kommt in allen Hierarchieebenen Strategiekommissionen zu, die dafür sorgen, dass die Informationen auch horizontal verbreitet werden. Sie müssen selbst Aufträge vergeben können: „Wer einen Vorschlag erarbeiten oder prüfen soll, wer einen Rat geben oder seine Meinung äußern kann, ist eher motiviert als jemand, der eine Information nur empfangen darf.“ Und wer sich aktiv informiert und engagiert kann auch seine Chance suchen.
Der Vorteil für die Beschäftigten: „Sie haben ihr eigenes Personalvermögen verbessert und können damit Geld verdienen. Immer weniger Beschäftigte müssen ein immer höheres Personalvermögen haben.“
Und wer kann sich weiterbilden? Für den Experten für betriebliche Bildung zunächst einmal grundsätzlich alle, die ein hohes Lernvermögen haben: „Die wichtigste Eigenschaft zur Sicherung des Arbeitseinkommens!“ Das heißt nicht nur, dass die Beschäftigten lernen wollen, sondern dass sie dies auch können – lernen, merken, anwenden. Und das gilt auch für ältere Arbeitnehmer, denn es ist nicht so, dass mit dem Lebensalter die Lernfähigkeit sinkt: „Wer ein Leben lang lernt und sein Gedächtnis trainiert, bleibt viel länger berufsfähig als nur bis zum Rentenalter“, meint Prof. Ortner, selbst mit fast 70 Jahren immer noch beruflich aktiv.
Das Unternehmen ist also auch im eigenen Interesse gut beraten, wenn es früh und offen mit den Beschäftigten und mit den Meinungsmachern redet. Natürlich nicht so offen, dass z. B. Konkurrenten etwas über seine wirtschaftliche Situation erfahren. Wichtig ist auf jeden Fall, genau zu sagen, wie viele Beschäftigte gehen müssen und aus welchen Bereichen: „Also nicht herumreden, das erzeugt nur Unsicherheit und Unmut und die führen zu Arbeitsgerichtsprozessen.“
Prof. Dr. Ingrid Josephs, Lehrgebiet Psychologie des Erwachsenenalters, Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften
Die Psychologin: Dauerhafte Ungewissheit oft so schlimm wie Arbeitslosigkeit selbst
Eine frühzeitige Information der Beschäftigten durch die Arbeitgeber fordert auch Prof. Dr. Ingrid Josephs, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich darauf einstellen können.“ Denn „dauerhafte Ungewissheit und die daraus resultierende Angst kann genauso viele psychische Symptome verursachen wie die Arbeitslosigkeit selbst“, beschreibt sie das mögliche Umschlagen von Kurzarbeit in Kündigungen. Josephs: „Frühzeitige Information, auch negative, wird als eine Form von ‚sich um mich kümmern’ empfunden: ‚Mein Arbeitgeber nimmt mich ernst’.“ Das gilt auch für frühzeitige Hinweise darauf, was man für die eigene Qualifizierung tun kann: „Entscheidend dabei ist allerdings, wie der Vorgesetzte die Botschaften herüberbringt.“
Wie die Betroffenen auf mögliche Arbeitslosigkeit reagieren, hängt letztendlich von individuellen Merkmalen und Prädispositionen ab: „Der Eine zieht sich zurück, der Andere ‚powert’.“ Rückzug ist dabei ebenso falsch wie planloses Powern. Aber man kann mit Überlegung sehr viel für seine Zukunft tun. Das soziale Netzwerk - Familie und Freunde - spielen dabei eine große Rolle. Auch wenn die Psychologin weiß: „Als nicht Betroffener hat man ja leicht reden“, rät sie dennoch, alles zu tun, um „die Krise aktiv anzunehmen und die Handlungsorientierung wieder herzustellen: „Was also kann ich tun?“
Die Angst vor Arbeitslosigkeit kann genauso schwerwiegende Folgen haben wie eine lange Arbeitslosigkeit selbst. Die Gedanken kreisen nur noch um die Situation: „Das führt zu selektiver Wahrnehmung von negativen Nachrichten, man macht mehr Fehler, wird noch unsicherer und schon beginnt eine Abwärtsspirale der Angst: Alle anderen haben Glück, nur ich nicht…“ Schlechtere Konzentration, sinkende Leistungsfähigkeit, psychosomatische Beschwerden, Schlaflosigkeit etc. vermindern die Chancen für eine Weiterbeschäftigung. Andererseits steigert sich der Konkurrenzkampf – bis hin zum Mobbing – in Zeiten der Arbeitsplatzunsicherheit.
Die Rolle der Erwerbsarbeit in unserer Gesellschaft hat dabei eine besondere Bedeutung: Sie ist viel mehr als nur Geldverdienen, bildet vielmehr einen wichtigen Bestandteil der persönlichen Identität. Wer „Geld verdient“ wird „von außen“ respektiert und anerkannt, was mit einem stabilen Selbstwertgefühl einhergeht. Angst vor Arbeitslosigkeit rangiert laut einer aktuellen EU-Umfrage unter den Hauptängsten der Befragten: Jeder Dritte hat Angst um seinen Arbeitsplatz. Männer sind – zumindest heute noch – dabei schlechter dran als Frauen, für sie hat der Beruf eine noch höhere Wertigkeit. Selbst Kinder und Jugendliche fürchten sich bereits vor Arbeitslosigkeit, wie eine Umfrage bei 9-14-jährigen Mädchen und Jungen zeigte.
Die Angst kann demoralisierend wirken: Man versteht das Leben nicht mehr, sieht keinen Sinn mehr und vor allem keine Möglichkeit, aktiv handelnd zu steuern. Besonders gefährdet sind nach Ansicht der Psychologie-Professorin Menschen, die zum einen sozial isoliert und zum anderen „total auf ihre Arbeit fixiert sind“. Mit ihrer Arbeit ist auch ihr Lebensinhalt und -sinn gefährdet, „da kommt dann nichts mehr“.
Eine Umfrage in Ostdeutschland zeigt, dass Menschen, die Angst vor Arbeitslosigkeit haben, häufiger als andere angeben, professionelle Hilfe zu benötigen. Aus Angst vor Stigmatisierung scheuen sie jedoch den Weg zur psychologischen Beratung.
Selbsthilfe in einer solchen Situation ist für manche allerdings äußerst schwierig. Das Schlechteste, was man tun kann, ist sich zurückzuziehen, sich zu isolieren. Sinnvoller ist es, aktiv zu werden, sich zu engagieren, z.B. in der Gewerkschaft: „Kollektiv Widerstand leisten, Solidarität zeigen, das kann helfen. Man darf sich einfach von der Situation nicht ‚unterbuttern’ lassen, sondern muss das Heft in der Hand behalten und sein Leben weiter steuern.“ Dann hat man bessere Chancen, nicht gelähmt zu sein.
Leichter gesagt als getan, weiß auch Ingrid Josephs: „Da hat man als Außenstehende gut reden…“ Sozialer Rückzug ist vielleicht verständlich, aber keine gute Strategie: Man muss den Kopf frei bekommen, darf ihn aber auch nicht in den Sand stecken nach der Devise „Allen anderen passiert es, aber mir ganz bestimmt nicht…“ Das ist ein Verschließen der Augen vor der Wirklichkeit, aber keine angemessene Bewältigung. Josephs: „Man muss im Zweifelsfall einen Plan B entwickeln“. Dazu muss man seine Stärken und Schwächen kennen. Sich selbst entsprechend zu analysieren vermögen nur die Wenigsten. Daher sollte man Menschen um sich haben, die bei der Stärken-Schwächen-Analyse helfen: „Da bist du gut und das kannst du nicht.“
Besser dran ist, wer noch ein zweites oder drittes soziales Standbein hat, das die eigene Identität und auch die Selbstwirksamkeitsüberzeugungen stützt: die Familie, ein Ehrenamt, den Verein oder ein gleichzeitiges Studium: „Ich habe neben dem Beruf eine Weiterbildung, vielleicht sogar ein Studium geschafft. Ich kann auch in meinem Alter noch lernen und noch viel mehr. Da stehe ich die Krise auch durch – ich schaffe das.“ Eine breite Ausbildung ermöglicht aber auch mehr Flexibilität in beruflichen Bereichen, die weit über die jetzige Arbeit hinausgehen.
Rechtsanwälte Marcel Oberkönig und Patrick Hoffmann, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung, Rechtswissenschaftliche Fakultät
Die Juristen: Vorsicht mit Betriebseigentum!
Zur ganz besonderen Vorsicht in Krisensituationen beim Umgang mit Betriebseigentum raten Marcel Oberkönig und Patrick Hoffmann: Es sind schon Beschäftige fristlos gekündigt worden, weil sie Cent-Artikel mitgenommen haben. Da kann das Einstecken eines Billig-Werbekulis oder ein nicht erlaubtes Privatgespräch mit dem Firmenhandy schon das berufliche Aus bedeuten: „In einer Krisensituation warten viele Unternehmer nur darauf, jemanden problemlos entlassen zu können – die frühere Toleranz geht gegen Null“, schildert Marcel Oberkönig.
Auch ansonsten nutzen viele Unternehmen eine drohende Insolvenz zu ihrem Vorteil, haben die beiden Wissenschaftler, die gleichzeitig auch als Rechtsanwälte die Arbeitsgerichtspraxis kennen, festgestellt: „Häufig wird dann Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, damit dieser bei Umstrukturierungen, die nicht tatsächlich krisenbedingt sind, ‚mit ins Boot’ kommt.“ Wenn in Abhängigkeit von der jeweiligen Unternehmensgröße eine bestimmte Beschäftigtenzahl entlassen werden soll, muss ein Interessenausgleich durchgeführt und ein Sozialplan aufgestellt werden. Stimmt der Betriebsrat den betriebsbedingten Kündigungen zu, können die betroffenen Beschäftigten sich dagegen auch vor Gericht kaum noch zur Wehr setzen: „Der Arbeitgeber legt dem Betriebsrat oft schon richtige ‚Daumenschrauben’ nach der Devise ‚entweder diese oder alle’ an“, berichtet Oberkönig. Hat er das Okay, kann er sofort beginnen, eine „Hinrichtungsliste“ für den Interessenausgleich (Oberkönig) aufzustellen. Arbeitnehmer, die auf dieser Liste stehen, haben vor Gericht nur noch eingeschränkte Chancen, die Kündigung abzuwehren, denn übliche Kriterien wie die Berücksichtigung sozialer Umstände gelten jetzt nur noch eingeschränkt.
Patrick Hoffmann: „Der Betriebsrat gerät damit oft genug in eine höchst ungemütliche Zwickmühle. Um Arbeitsplätze zu sichern muss er Entlassungen zustimmen – das gibt viel böses Blut.“
Ist das Insolvenzverfahren eingeleitet heißt das für die Beschäftigen: Es wird weitergearbeitet wie bisher. Wie aber verhält es sich dem Entgelt? Das ist nicht so einfach zu sagen: Entgelte, die der Arbeitgeber für den Zeitraum bis zur Insolvenzeröffnung noch schuldet, und Überstunden auf Arbeitszeitkonten gehören wie andere Gläubigerforderungen zu den einfachen Insolvenzforderungen – von denen i.d.R. nur ein Teil beglichen wird, manchmal nur wenige Prozent. „Andererseits zahlt die Bundesagentur für Arbeit auf rechtzeitigen Antrag rückwirkend für maximal drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens Insolvenzausfallgeld in Höhe des letzten Entgelts“, so Hoffmann.
Im Normalfall keine Sorgen machen muss man sich um die betriebliche Altersvorsorge – Normalfall heißt: Die Einlagen sind (wie vorgeschrieben) über den Pensionssicherungsverein geschützt.
Ist das Verfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter leichter kündigen als der bisherige Arbeitgeber: Die Kündigungsfrist ist verkürzt und die betriebsbedingte Kündigung natürlich viel leichter zu begründen.
Der Insolvenzverwalter, der an die Weisungen des Gläubigerausschusses gebunden ist, vertritt die Interessen aller Gläubiger – eine aus Sicht der Beschäftigten, die er entlassen muss, schizophrene Situation.
Mit einem neuen Arbeitsvertrag in eine Transfergesellschaft zu wechseln kann für manchen Beschäftigten durchaus „einen gewissen Charme haben“, meint Marcel Oberkönig. Das kann ihm mit einer höheren Abfindung versüßt werden, zudem führt die befristete Anstellung nicht zu einer Verkürzung des Bezugszeitraumes für das Arbeitslosengeld. Werden alle Beschäftigten des insolventen Unternehmens in eine Transfergesellschaft übernommen, kann das Unternehmen u.a. auch wieder Mitarbeiter aus diesem Kreis rekrutieren. In dieser Zeit können die Beschäftigten neue Kompetenzen erworben haben, vielleicht sind aber auch die Arbeitsbedingungen schlechter – Licht und Schatten…
Was viele Beschäftigte nicht wissen: Bereits während einer Kurzarbeit können die Betroffenen sich weiterbilden, auch mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die u. U. sogar das Kurzarbeitergeld erhöht.
FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de