Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaAföG) haben nach Auskunft des BAFöG-Amtes auch Studierende im Probestudium. Zwingende Voraussetzung ist, dass sie in Vollzeit studieren. Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der FernUniversität.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Probestudium an der FernUniversität in Hagen.
FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de