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FernUni-News - Lehre und Weiterbildung

BAföG auch für´s Probestudium

Vollzeitstudium ist Voraussetzung

Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaAföG) haben nach Auskunft des BAFöG-Amtes auch Studierende im Probestudium. Zwingende Voraussetzung ist, dass sie in Vollzeit studieren. Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der FernUniversität.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Probestudium an der FernUniversität in Hagen.

Manuela Feldkamp | 01.09.2010
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen, Telefon: +49 2331 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de