„Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams einen jungen, dynamischen Verkaufsleiter"– auf den ersten Blick scheint mit diesem Ausschreibungstext alles in Ordnung zu sein. Dass aber Unternehmen, die mit dieser Stellenanzeige neues Personal suchen, gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verstoßen – warum, dazu später mehr – wissen sie oft nicht. Deshalb ist es gut, Mitarbeitende zu haben, die sich mit dem AGG auskennen. Diese speziellen Kenntnisse sind natürlich nicht nur in Rechtsabteilungen, sondern zum Beispiel auch in Gleichstellungsstellen sowie Personalabteilungen gefragt. Und natürlich überall dort, wo es um die Umsetzung von Gender Mainstreaming geht – also darum, die verschiedenen Lebenssituationen und Interessen von Männern und Frauen schon im Vorfeld bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Die FernUniversität bildet die entsprechenden Fachleute aus. 2009 hat sie dazu das Modul „Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz“ in ihren Studiengang Master of Laws aufgenommen. Betreut wird das onlinebasierte Modul, das auf ein Semester und sechs Semesterwochenstunden angelegt ist, von Prof. Dr. Andreas Haratsch und seinem Team vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht. Ansprechpartnerinnen für alle Fragen rund um die Organisation und Inhalte sind die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Anja Rudek und Ulrike Schultz.
Inhalte und Ziele
Ziel des Moduls ist, dass sich die Studierenden juristische Genderkompetenz aneignen. Dazu befassen sie sich zum einen mit Geschlechterkonstruktionen im deutschen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie mit Einflüssen aus dem Europarecht und dem Internationalen Recht. Zum anderen geht es darum, geschlechtsstereotype Wahrnehmungen in Rechtsfindung, Rechtsanwendung und Rechtsprechung zu analysieren und ein Gespür für Defizite der Gesetzgebung im Hinblick auf den Gleichberechtigungsgrundsatz zu entwickeln.
„Das Modul behandelt nicht nur juristisch dogmatische Fragestellungen, es integriert auch historische und soziologische Erkenntnisse, Theorien und Ergebnisse der Frauen- und Geschlechterforschung sowie politische Strategien zur Umsetzung von Gleichstellung“, erklärt Ulrike Schultz. Diese Interdisziplinarität ermöglicht einen ganzheitlichen Blick auf die Thematik. Die FernUniversität kommt mit diesem Angebot einer wichtigen Forderung aus dem Bologna Prozess nach, nämlich der Einbeziehung von Genderinhalten in die Lehre. Sie spricht mit dem Modul „Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz“ alle Interessierten an.
Zielgruppe, Voraussetzungen und Abschluss
Integriert ist es im Master of Laws und kann von Studierenden dieses Studiengangs als Wahlpflichtmodul belegt werden. Einen Leistungsschein können aber unabhängig von der Fachrichtung alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden erwerben. Voraussetzung dafür sind zwei bestandene Einsendearbeiten und alternativ entweder eine Abschlussklausur oder eine Hausarbeit. Aber auch ohne Hochschulzugangsberechtigung – über das so genannte Akademiestudium – kann an der FernUniversität jeder, der sich für die Thematik interessiert, das Modul belegen und erhält ein Akademiezertifikat. „Aktuell haben wir 44 Teilnehmende, der Männer- und Frauenanteil ist ausgeglichen“, sagt Anja Rudek. Thilo Rörtgen, Parlamentsstenograf im NRW-Landtag in Düsseldorf und eingeschrieben im Studiengang Master of Laws, wundert das nicht: „Ich habe das Modul belegt, weil Gleichstellung und Gender Mainstreaming schließlich wichtige Themen für beide Geschlechter und für alle Berufsfelder sind.“
Und um auf die eingangs genannte Ausschreibung zurückzukommen: Die Formulierung „junger, dynamischer Verkaufsleiter“ verstößt aus zwei Gründen gegen das AGG: Durch das Adjektiv „jung“ enthält es eine Altersdiskriminierung, die an der Stelle interessierte ältere Menschen bewusst nicht anspricht. Außerdem richtet sie sich ausdrücklich nur an männliche Bewerber. Korrekt müsste die Stellenanzeige lauten: „Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams einen Verkaufsleiter oder eine Verkaufsleiterin“.
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