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Keine Ermittlungen an der FernUniversität in Hagen

Staatsanwaltschaft Köln hat keinen begründeten Anfangsverdacht

An der FernUniversität in Hagen wird nicht wegen Unregelmäßigkeiten bei Promotionen ermittelt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Köln der Hochschulleitung mit. In der vergangenen Woche war in den Medien von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten von rund 100 Hochschullehrenden bei Promotionsverfahren berichtet worden. Es waren auch Hochschulstandorte genannt worden, darunter Hagen. Die Staatsanwaltschaft in Köln teilte dazu jetzt mit, dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kein strafrechtlich verfolgbarer Anfangsverdacht wegen Bestechlichkeit gegen Hochschullehrer der FernUniversität in Hagen in dem genannten Verfahren besteht.

Susanne Bossemeyer | 11.09.2009
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