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Weitere Formalitäten

Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz und ein Stipendium sind noch einige Details zu klären: Zeugnisse und Leistungsnachweise müssen übersetzt und beglaubigt werden, der Krankenversicherungsschutz muß geklärt werden, in vielen Fällen ist ebenfalls die Beantragung des Visums bzw. der Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Die Information, ob Sie für Ihren Studienaufenthalt ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, erhalten Sie bei Ihrer Gasthochschule bzw. bei der Botschaft Ihres Gastlandes. Manche Auslandsämter an den Gasthochschulen sind ebenfalls bei der Wohnungssuche behilflich – man soll sich deshalb rechtzeitig mit den dafür zuständigen Personen in Verbindung setzen. Außerdem soll überlegt werden, ob das Studium an der FernUniversität parallel zum Auslandsstudium fortgesetzt wird bzw. ob eine Beurlaubung benötigt wird.

Dezernat 1.2 | 15.04.2011
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