Vorabprüfung der Studienberechtigung

Sie haben sich bereits über die Zugangsvoraussetzungen informiert und sind immer noch unsicher, ob Ihre Qualifikation für die Aufnahme des Fernstudiums ausreicht? Kein Problem! Bei uns können Sie schon zwei Monate vor dem Start der offiziellen Einschreibung Ihre Zeugnisse überprüfen lassen und damit Ihr Studium frühzeitig planen.

 

Wintersemester

Studienstart: 1. Oktober

Einschreibung: 1. Juni – 31. Juli

Vorabprüfung: 1. April – 31. Mai

Sommersemester

Studienstart: 1. April

Einschreibung: 1. Dezember – 31. Januar

Vorabprüfung: 1. Oktober – 30. November

 

Vorabprüfung Bachelor/EJP

Foto: Jakob Studnar

Unsicher, ob Ihre deutschen Zeugnisse die Aufnahme einer unserer Bachelorstudiengänge oder der Ersten Juristischen Staatsprüfung ermöglichen? Dann senden Sie uns die Unterlagen zur Vorprüfung zu.

Vorabprüfung Bachelor/EJP
 

Vorabprüfung Master

Foto: Jakob Studnar

Ihnen ist noch unklar, ob Ihr deutscher Bachelorabschluss zur Aufnahme einer unserer Masterstudiengänge ausreicht? Dann senden Sie uns Ihr Bachelorzeugnis oder Ihre Fächer- und Notenliste zur Vorabprüfung zu.

Vorabprüfung Master
 

Vorabprüfung Bachelor/Master internationale Qualifikationen

Foto: Jakob Studnar

Alle unsere Studiengänge können Sie auch mit internationalen Qualifikationen aufnehmen. Sie können uns gerne Ihre ausländischen Zeugnisse sowie den Nachweis der Deutschkenntnisse zur Vorabprüfung zusenden.

Vorabprüfung int. Qualifikationen
 
 

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

  • Eine Vorabprüfung ist eine Auskunft, mit der Sie erfahren, ob Ihre bisher erworbenen Zeugnisse (deutsch oder international) zur Aufnahme eines Studiengangs an der FernUniversität berechtigen.

  • Sie sollten eine Vorabprüfung veranlassen, wenn Sie die Studienaufnahme unmittelbar im kommenden Semester planen (maximal 6 Monate vor Studienbeginn).

    Eine Vorabprüfung für die weiter entfernte Zukunft bringt keine Vorteile, da sich die Zugangsvoraussetzungen in der Zwischenzeit ändern können.

  • Vorabprüfung Bachelorstudium/Erste Juristische Prüfung mit deutschen Zeugnissen:

    • Zeugnis (z.B. Abitur, fachgebundene Hochschulreife, berufliche Qualifikation z.B. IHK-Prüfungszeugnis)
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. bei Zugang über berufliche Qualifikation kurzer Lebenslauf oder Nachweise der berufspraktischen Tätigkeit)

    Vorabprüfung Masterstudium mit deutschen Zeugnissen:

    • Zeugnis zum Studienabschluss (z.B. Bachelorzeugnis mit absolvierten Fächern und ECTS-Punkten)
    • Urkunde zum Studienabschluss (z.B. Bachelorurkunde)
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. zusätzliche Leistungsübersicht mit ECTS-Punkten oder Verlaufsplan mit SWS bei Diplomabschlüssen)
    • ggf. Link zum Modulhandbuch Ihres Studiengangs

    Vorabprüfung Bachelorstudium/Erste Juristische Prüfung mit internationalen Zeugnissen:

    • Zeugnis in der Originalsprache (z.B. Abitur, fachgebundene Hochschulreife, berufliche Qualifikation)
    • Übersetzung des Zeugnisses, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. Aufnahmeprüfungen, Studiennachweise)
    • ggf. Übersetzung der weiteren Unterlagen, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B. TestDaF-Zeugnis, DSH-Zeugnis)
    • Falls vorhanden, Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

    Vorabprüfung Masterstudium mit internationalen Zeugnissen:

    • Zeugnis zum Studienabschluss in der Originalsprache (z.B. Bachelorzeugnis mit absolvierten Fächern und ECTS-Punkten)
    • Übersetzung des Zeugnisses zum Studienabschluss, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • Urkunde zum Studienabschluss (z.B. Bachelorurkunde)
    • Übersetzung der Urkunde zum Studienabschluss, falls das Original nicht in Deutsch oder Englisch vorliegt
    • ggf. weitere Unterlagen (z.B. Verlaufsplan mit SWS bei Diplomabschlüssen)
    • ggf. Link zum Modulhandbuch Ihres Studiengangs
    • Nachweis der Deutschkenntnisse (z.B. TestDaF-Zeugnis, DSH-Zeugnis)
    • Falls vorhanden, Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Die Vorabprüfung ist kostenfrei.

  • Die Vorabprüfung ist nur eine Auskunft, mit der Sie erfahren, ob Sie mit Ihren Qualifikationen ein Fernstudium aufnehmen können.

    Mit der Einschreibung beantragen Sie die Studienaufnahme in Ihrem gewünschten Studiengang.

 

Kontakt

Studienservice Foto: Hardy Welsch

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Webredaktion Studium | 08.04.2024