Promotionen

Am Lehrstuhl werden Dissertationen im materiellen Strafrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil), Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Internationalen Strafrecht betreut. Die Promotionsordnung setzt für die Zulassung grundsätzlich voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine juristische Staatsprüfung in Deutschland mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ abgelegt hat. Alternativ kann die Befähigung zur Promotion auch durch einen von einer juristischen Fakultät in Deutschland verliehenen „Master of Laws“ mit der Note „gut“ oder „sehr gut“ nachgewiesen werden. In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von den erwähnten Notenerfordernissen durch Beschluss des Promotionsausschusses abzuweichen. Dies kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn ein gewichtiges thematisches Betreuungsinteresse besteht und die Bewerberin oder der Bewerber ihre/seine Qualifikation zum wissenschaftlichen Arbeiten durch besondere Leistungen unter Beweis gestellt hat.

Bei Interesse an einer Promotion im Forschungsbereich des Lehrstuhls empfiehlt sich zunächst eine Kontaktaufnahme per Mail, der neben einem Lebenslauf mit Nachweisen zu bisherigen Leistungen im Studium und Beruf auch ein ausformulierter Themenvorschlag beigefügt werden sollte. Im Falle der Annahme als Doktorand muss eine Promotionsvereinbarung abgeschlossen werden, die im weiteren Verlauf die Grundlage der Betreuung darstellt.

10.05.2024