Anerkennung von Prüfungsleistungen

Bei der Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule, und auch während des Studiums selbst, ist es grundsätzlich möglich, sich bereits erworbene Kompetenzen, Kenntnisse oder Qualifikationen für das Studium anerkennen zu lassen. Dabei können Sie Leistungen aus einem Studiengang einer anderen Hochschule, aus einem anderen Studiengang an der FernUniversität oder auch aus dem Kontext der beruflichen Bildung und Praxis mitbringen. Entscheidend ist, dass die Leistungen, die Sie mitbringen, Prüfungsleistungen Ihres Studiums in Inhalt und Umfang überdecken. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig, in dessen Auftrag das Anerkennungsteam des Prüfungsamts der Fakultät für Mathematik und Informatik die Abwicklung der Anerkennungsanträge übernimmt.

  • Prüfungsleistungen, die Sie bereits an anderen Hochschulen erbracht haben, können für Leistungen in Ihrem Studiengang auf Antrag anerkannt werden, sofern hinsichtlich der bereits erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die im Studiengang ersetzt werden.

    Studiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien werden bezüglich der Anerkennung gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen wie Hochschulstudiengänge behandelt.

  • Prüfungsleistungen zu Modulen im Pflichtbereich Ihres Studiengangs, die in einem anderen Studiengang der FernUniversität oder im Akademiestudium erworben wurden, werden nach Aufnahme des Studiengangs auch für diesen übernommen. In solchen Fällen müssen Sie keinen gesonderten Anerkennungsantrag stellen.

    Prüfungsleistungen zu Modulen im Wahlpflichtbereich, die in einem anderen Studiengang der FernUniversität erbracht wurden und im Curriculum Ihres Studiengangs Verwendung finden, können auf Antrag anerkannt werden.

  • Für das im Studium vorgesehene Grundpraktikum Programmierung (63081) können auf Antrag außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf der Basis eines Portfolios (schriftliche Unterlagen) anerkannt werden. Dieses Portfolio muss zwingend das Abschlusszeugnis der IHK über den Abschluss der Ausbildung zur Mathematisch-Technischen Assistentin/zum Mathematisch-Technischen Assistenten oder zur Mathematisch-Technischen Softwareentwicklerin/zum Mathematisch-Technischen Softwareentwickler (MaTSE) enthalten sowie alle weiteren relevanten Zeugnisse dieser Ausbildung. Kenntnisse und Fähigkeiten der betrieblichen Praxis sind in Form eines Tätigkeitsnachweises mit Angabe des Arbeitsbereiches, der Dauer und der ausgeübten Funktion nachzuweisen.

    Für das Grundpraktikum Programmierung (63081) können auf Antrag auch berufspraktische Leistungen anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung berufspraktischer Leistungen für das im Studium vorgesehene Grundpraktikum Programmierung (63081) ist der Nachweis über ein Projekt bzw. eine eigenständige Arbeit oder einen abgrenzbaren Teil eines größeren Projektes mit einigen Wochen Voll-Arbeitszeit. Das Thema soll zeigen, dass Sie eine komplexere Aufgabenstellung strukturiert, entsprechende Software konzipiert und programmiert haben. Das Ganze muss zeigen, dass Objektorientierte Technologie (z.B. Java) und die Nutzung eines Versionsverwaltungssystems (z.B. git, SVN oder CVS) eine wesentliche Rolle gespielt haben. Einen Quellcode oder eine detaillierte Dokumentation brauchen Sie nicht vorzulegen. Es genügt eine Beschreibung der Aufgabe, deren Schwierigkeiten und Lösungsansätze und Ihrer Leistung (inkl. Angabe des geleisteten Studienaufwands für die einzelnen Tätigkeiten), so dass man Aufwand und Anspruch beurteilen kann. Dazu wird eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, dass das Projekt in dieser Form lief und dass Sie diese Leistung tatsächlich selbstständig erbracht haben oder welche Rolle und Aufgabe Sie in dem Projekt hatten. Bei einer selbstständigen Tätigkeit erwarten wir entsprechende Kundenreferenzen über die Abnahme Ihrer Software.

  • Sofern Sie die Ausbildung als Fachinformatiker/in abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit der pauschalen Anerkennung je nach Fachrichtung für ein bzw. zwei Module.

    Fachinformatiker/innen mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung (FI AE) oder Daten- und Prozessanalyse (FI DPA):

    • Pauschale Anerkennung der Module 63811 und 63081

    Fachinformatiker/innen mit der Fachrichtung Systemintegration (FI SI) oder Digitale Vernetzung (FI DV):

    • Pauschale Anerkennung des Moduls 63811

    Für eine pauschale Anerkennung dieser Module reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie Ihres IHK-Zeugnisses zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anerkennungsantrag beim Prüfungsamt ein.

    Wenn Sie eine andere Ausbildung absolviert haben und Leistungen daraus für eine Anerkennung heranziehen wollen, können Sie eine individuelle Anerkennungsprüfung mithilfe eines Portfolioantrags beantragen. (Siehe Abschnitt Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen).

  • Kenntnisse und Qualifikationen, die Sie außerhalb eines Studiums erworben haben, können bei einem entsprechenden Nachweis anerkannt werden, wenn sie den Prüfungsleistungen im Studiengang, die sie ersetzen sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind. Gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen können maximal in einen Umfang von bis zur Hälfte der zu erbringenden Prüfungsleistungen im Studiengang anerkannt werden.

    Informationen zur Antragsstellung außerhochschulisch erbrachter Leistungen finden Sie in unserem Leitfaden.

  • Bei intern erbrachten Prüfungsleistungen werden die Noten automatisch übernommen.

    Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, erfolgt grundsätzlich ohne Note; außerhochschulisch erbrachte Leistungen werden ohne Note anerkannt. Es wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Die Note eines Moduls kann nur übernommen werden, wenn die Notensysteme vergleichbar sind und Inhalt und Umfang des Moduls übereinstimmen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Voraussetzungen obliegt den Antragstellenden.

    Anerkannte Prüfungsleistungen werden auf dem Zeugnis als solche ausgewiesen.

  • Eine einmal anerkannte Leistung kann nicht widerrufen werden. Vor einer Immatrikulation oder wenn Sie vorerst nur prüfen lassen wollen, ob eine Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen möglich ist, können Sie zunächst einen Antrag auf Auskunft stellen. Bei einem späteren Anerkennungsantrag können Sie auf den Auskunftsbescheid verweisen.

    Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur auf schriftlichen Antrag. Telefonische Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail können nur zum allgemeinen Verfahren gegeben werden. Ansprechpersonen und E-Mail-Adressen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts.

  • Ein Antrag auf Anerkennung kann nach Immatrikulation im Studiengang jederzeit gestellt werden. Anträge auf Auskunft können auch bereits vor der Immatrikulation gestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit eines Antrags je nach Umfang bis zu 8 Wochen beträgt.

  • Für die Beantragung einer Anerkennung oder Auskunft ist zwingend das studiengangsspezifische Antragsformular zu verwenden; ein zusätzliches Anschreiben ist nicht erforderlich. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

    • Tragen Sie Ihre Matrikelnummer der FernUniversität in Hagen ein. Falls Sie noch keine Matrikelnummer haben, lassen Sie das Feld bitte frei.
    • Ordnen Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen den konkreten Prüfungsleistungen im Studiengang zu, die anerkannt werden sollen. Bitte beachten Sie bei der Zuordnung, dass Ihre bereits erbrachten Leistungen die jeweils anzuerkennende Prüfungsleistung vom Inhalt und auch vom Umfang her abdecken müssen. Sie können mehrere erbrachte Leistungen zusammenfassen, um auf die inhaltliche Abdeckung und den notwendigen zeitlichen Umfang zu kommen. Um eine optimale Zuordnung zu erzielen, orientieren Sie sich bitte an den Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs an der FernUniversität in Hagen.
    • Fügen Sie dem Antrag einschlägige Nachweise bei, die Ihre bisher erbrachten Leistungen dokumentieren: Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen, Leistungsübersichten sind ebenfalls in zertifizierter Form einzureichen (Verifizierungscode, gesiegelt, beglaubigte Kopie o.ä.). Arbeitgeberbestätigungen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
    • Fügen Sie dem Antrag offizielle Dokumente bei, aus denen Inhalt und Umfang der von Ihren bereits erbrachten Leistungen hervorgehen, damit eine Prüfung auf Anerkennung erfolgen kann. Beispieldokumente sind Auszüge aus Modulhandbüchern, Prüfungsordnungen, Studienordnungen oder kommentierte Vorlesungsverzeichnisse.

    Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge (fehlende Zuordnungen, Nachweise oder offizielle Dokumente) nicht geprüft werden können. Verweise auf Hochschulwebseiten allein sind nicht ausreichend. Sie als Antragsstellende/r sind in der Bringschuld, die erforderlichen Unterlagen für eine Anerkennungsprüfung vorzulegen.

    Die Campusstandorte der FernUniversität können Ihnen bei Vorlage von Dokumenten im Original Beglaubigungen für interne Zwecke kostenlos ausstellen.

  • Anträge auf Anerkennung oder Auskunft sind mit entsprechenden Nachweisen an das Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik zu richten.

    • Bitte verwenden Sie für die Antragsstellung das für Ihren Studiengang gültige Antragsformular (Downloads zum Studium).
    • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, Modulbeschreibungen sowie Praktikums-/Tätigkeitsberichte und Arbeitgeberbestätigungen können per Post oder als Anhang per E-Mail an anerkennung.mi an das Prüfungsamt übermittelt werden.
    • Beglaubigte Unterlagen wie Zeugnisse oder Leistungsübersichten müssen per Post an das Prüfungsamt gesendet werden.

  • Anerkennung von Prüfungsleistungen der Mathematik

    Dr. Silke Hartlieb

    E-Mail: anerkennung.mi

    Telefon: +49 2331 987 4675

    Telefonsprechzeiten: Do. 10:30 - 12:00 Uhr

    Anerkennung von Prüfungsleistungen der Informatik

    Dr. Lihong Ma

    E-Mail: anerkennung.mi

    Telefonisch erreichbar nach vorheriger Terminabsprache.

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Prüfungsinformationen

Formulare

mathinf.webteam | 10.05.2024