Klausuren und Prüfungen

  • Es gibt pro Semester jeweils einen Prüfungstermin, zu dem Sie die Modulklausuren schreiben können: Einen im Wintersemester (März) und einen Termin im Sommersemester (September).

    Die Fristen für die Prüfungsanmeldung zu Klausuren sind in der Prüfungsordnung wie folgt festgelegt:

    Im Fall einer Hausarbeit gelten Studierende mit Belegung des Moduls MM 7 als zur Prüfung angemeldet. Dagegen ist die Anmeldefrist zur Prüfung im Modul MM 2 im Sommersemester vom 01.-15. Juni und im Wintersemester vom 01.-15. Dezember.

    Eine Anmeldung erfolgt über das Prüfungsportal.

    Weitere Informationen zu Prüfungen

  • Es gibt pro Semester jeweils einen Prüfungstermin, zu dem Sie die Modulklausuren schreiben können: Einen im Wintersemester (Ende Februar/Anfang März) und einen Termin im Sommersemester (Ende August/Anfang September).

    Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für die Prüfungsanmeldung.

    Die konkreten Termine für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den Klausurterminen.

    Beachten Sie bitte, dass für die Prüfungsanmeldung modulspezifische Voraussetzungen gelten können (z.B. Prüfungsvorleistungen, Präsenzseminare, Projektmitarbeit).

  • Nein, es gibt pro Semester und Modul nur einen Klausurtermin. Ein Nachholtermin wird nicht angeboten.

  • Der Studiengang umfasst 8 Module, von denen jedes mit einer Prüfung – Klausur oder Hausarbeit – abgeschlossen wird. Über die jeweilige Prüfungsform informieren die jeweils gültige Version der Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch. Zusätzlich zu den Modulabschlussprüfungen ist eine Masterarbeit zu verfassen.

  • In Deutschland werden die Klausuren an den Campusstandorten (früher: Regionalzentren) geschrieben.

    Studierende mit einem Wohnsitz in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Polen, Tschechien oder Dänemark müssen die Klausuren an einem der deutschen Klausurorte schreiben.

    Studierende mit einem Wohnsitz im übrigen Ausland können die Klausuren in öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland schreiben (Goethe-Institut, Deutsche Schule oder Botschaft/Konsulat).

    Das Prüfungsamt hat detaillierte Informationen zu den Klausurorten und dem Vorgehen bei der Klausuranmeldung für Klausuren im In- und Ausland zusammengefasst.

  • Informationen zur ordnungsgemäßen Belegung

  • Belegen ja, allerdings können Sie dann noch keine Prüfung in diesem Modul absolvieren. Eine Ausnahme bildet das Modul MM7 (Projektmodul), dieses können Sie erst belegen, wenn Sie auch prüfungsberechtigt sind.

  • Die Module MM2 und MM7 schließen mit einer Hausarbeit als Modulabschlussprüfung ab.

    Außerdem müssen Sie im Anschluss an das berufsorientierte Praktikum einen schriftlichen Bericht erstellen. Zum Abschluss des Studiums wird die Masterarbeit in ausführlicher schriftlicher Form verfasst.

  • Sofern die Hausarbeit noch postalisch eingereicht wird, ist die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.

    Bitte beachten Sie, dass alle Hausarbeiten, die nach dem 01.10.2020 begonnen wurden, ausschließlich online eingereicht werden können.

    Weitere Informationen zu Hausarbeiten

  • Bei der Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten bestätigen Sie im Rahmen der Eigenständigkeitserklärung Folgendes:

    „Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Enthaltene Textbestandteile sind nicht durch einen Textgenerator auf Basis Künstlicher Intelligenz erstellt worden. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Dies gilt auch für enthaltene Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstellungen. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird.“

    Das bedeutet, dass der in Ihrer Arbeit enthaltene Text nicht durch Künstliche Intelligenz generiert sein darf. Zu Recherchezwecken dürften entsprechende Textgeneratoren auf Basis Künstlicher Intelligenz genutzt werden, sofern sie als Hilfsmittel angegeben werden. Das, was Sie letztlich als Prüfungsleistung vorlegen, muss aber eine textliche Eigenleistung darstellen!

Fakultät Psychologie | 15.05.2024