Promotionen

Die Anfertigung einer Dissertation eröffnet die Möglichkeit zu selbstständiger Forschung und ist für viele die „Krönung“ der akademischen Ausbildung. Der erfolgreiche Abschluss eines Promotionsvorhabens setzt aber Freude am wissenschaftlichen Arbeiten, Disziplin und eine überdurchschnittliche juristische Begabung voraus.

An meinem Lehrstuhl betreue ich Dissertationen im Bürgerlichen Recht, im Gewerblichen Rechtsschutz und im Internationalen Privat‑ und Zivilverfahrensrecht. Nach der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät setzt die Zulassung zur Promotion grundsätzlich voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein juristisches Staatsexamen zumindest mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ (9 Punkte) abgeschlossen hat. Einem juristischen Staatsexamen mit Prädikat gleichgestellt ist ein von einer juristischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland verliehener „Master of Laws“ mit dem Prädikat „gut“ oder „sehr gut“.

Wenn Sie sich für eine Promotion an meinem Lehrstuhl interessieren, bitte ich Sie um die Übersendung eines ausführlichen, tabellarischen Lebenslaufs nebst Ablichtung aller relevanten Zeugnisse und eines konkreten Vorschlags für ein Dissertationsthema.

Lehrstuhl Kubis | 10.05.2024