Erasmus+

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Das Programm Erasmus+, gefördert vom DAAD aus Mitteln der Europäischen Union, ermöglicht den Studierenden der FernUniversität Auslandserfahrung in Form von Studium und Praktikum.
 

Auslandsstudium

Logo: Erasmus+

Gefördert wird ein temporärer Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule. Der Studienaufenthalt kann auch eine Praktikumsphase beinhalten, sofern das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule stattfindet. Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit chron. Erkrankung
  • Sonderzuschüsse für Erstakademiker*innen
  • Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende
 

Wer wird gefördert?

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Studierende ab dem zweiten Hochschul-/Studienjahr. Master-Studierende können bereits im ersten Hochschul-/Studienjahr gefördert werden. Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte werden für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten (90 Tagen) bis maximal 12 Monaten (360 Tagen) vergeben . Einzige Ausnahme von der Mindestförderdauer sind die in manchen Teilnahmeländern angebotenen Trimester oder Terms, die oft die Mindestförderdauer unterschreiten. Aufenthalts- und Förderdauer können voneinander abweichen.

Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor/Master/Promotion) gefördert werden. Beispielsweise förderfähig sind ein zweimonatiges Auslandspraktikum im 2. Mastersemester, ein viermonatiges Auslandsstudium im 3. Mastersemester und ein sechsmonatiges Praktikum innerhalb eines Jahres nach dem Masterabschluss.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Studierende erhalten Erasmus+ Mittel als Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Zielland. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen). Ab dem Förderjahr 2022 gelten folgende Förderraten:

Gruppe Länder Förderrate SMS
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 600€/Monat
20€/Tag
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 540€/Monat
18€/Tag
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 490€/Monat
16,33€/Tag

Folgende Aufstockungsbeträge (Top-ups) (PDF 111 KB) können außerdem durch Einreichen einer ehrenwörtlichen Erklärung gewährt werden:

  • 250€ pro Monat für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Chancen (PDF 180 KB) (GdB ab 20 oder chronische Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, Mobilität mit Kind/ern, erwerbstätige Studierende sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker). Das Top-up kann nur für eine Kategorie gewährt werden, auch wenn mehrere Kategorien auf Sie zutreffen.
  • 50€ einmalig für nachhaltiges Reisen (PDF 143 KB)

Durch Erasmus+ geförderte Studierende sind von Studiengebühren, Einschreibe- und Prüfungsgebühren sowie Gebühren für den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen in der aufnehmenden Einrichtung befreit.

Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Studierende, die alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllen, erhalten keinen finanziellen Zuschuss, profitieren aber von allen Vorteilen des Programms. Die Zero-Grant-Förderung wird auf die 12 Monate pro Studienzyklus angerechnet.

Darüber hinaus können Studierende mit einer Behinderung von mind. 50% sowie Alleinerziehende (d.h. mit Kind ohne PartnerIn im Ausland) eine Sonderförderung beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

 

An welche Partnerhochschule kann ich gehen?

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Die FernUniversität hält einige Erasmus+ Partnerhochschulen vor, dies sind zur Zeit:

Land, Hoch­schule Fach­bereich(e) Sprach­niveau Bewer­bungs­frist für Aus­tausch­se­mes­ter
im WiSe
(Autumn term)
im SoSe
(Spring term)
Belgien, Universiteit Antwerpen Political Science Dutch B2
Englisch B2
15. März 15. September
Belgien, Université de Liège German Literature Französisch B1 30. April 15. Oktober
Bulgarien, University of Economics Economics, Management and Administration, Computer, Travel, Tourism and Leisure Englisch B2 15. Mai 15. Oktober
Frankreich, Université de Lorraine History and Archaeology Französisch B2 15. April 15. September
Frankreich, Université de la Réunion Education Science Französisch B1 15. April 15. September
Kroatien, University of Split Law Englisch B2 bzw. Kroatisch A2 15. April 15. September
Kroatien, University of Zadar Psychology

Kroatisch B2

Englisch B2

15. März 15. September
Polen, Uniwersytet Wrocławski Law Englisch B2 30. April 15. September
Rumänien, Universitatea Babeş - Bolyai Psychology

English B2, German B2, Hungarian C1

30. April 15. September
Rumänien, Universitatea "Lucian Blaga" Din Sibiu

Business and Administration, Information and Communication Technologies, Languages (Literature), Political Sciences and Civics

English B1 30. Mai 30. Oktober
Spanien, Universidad Complutense de Madrid Law Spanisch B1 (BA) bzw. C1 (MA) 15. April 15. Oktober
Spanien, Universidad de La Laguna Computing, Information and Communication Technologies, Psychology Englisch B1, Spanish B1 15. Mai 15. September
Spanien, Universidad de Salamanca

Law, Social and Behavioural Sciences /

Psychology

Englisch B2, Spanisch B1

15. März /

01. Juni

15. September /

01. Juni

Türkei, Anadolu Üniversitesi Education Science Englisch B1 31. Mai 15. November
Türkei, Suleyman Demirel University Law Englisch B1 30. April 01. November
Ungarn, Andrássy Gyula Deutschsprachige Universität Budapest Economics, Political Science and Civics, Administrative Sciences, Humanities Deutsch B2 15. April 01. November
Ungarn, Eötvös Loránd University Psychology Englisch C1 10. April 30. September
Ungarn, University of Miskolc Law Englisch B1 15. April 30. September

Sie möchten an einer anderen Hochschule innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) studieren? Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

Sie möchten an einer Hochschule außerhalb der Erasmus+ Programmländer studieren? Bewerben Sie sich um eine Promos-Förderung.

Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie eine Gasthochschule aus.

2. Wählen Sie die Kurse aus, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten. 30 ECTS sollten angestrebt werden.

3. Klären Sie mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination) die mögliche Anerkennung der im Ausland zu belegenden Hochschulkurse. Diese wird im Learning Agreeement festgehalten. Wichtig: Ohne mögliche Anerkennung ist eine Erasmus+ Förderung nicht möglich.

4. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe einer etwaigen früheren Erasmus+-Förderung
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
  • Empfehlungsschreiben einer/eines Hochschullehrenden, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium an der FernUniversität eingeht. Formulierungshilfe zur Gutachtenerstellung für Lehrende (PDF 106 KB)
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • Vom Prüfungsamt/Studiengangskoordination und Ihnen erstelltes und unterschriebenes Learning Agreement

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen bei der Gasthochschule einzureichen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Vor und nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Online-Sprachtest der EU-Kommission zu absolvieren. Die festgestellte Sprachkompetenz hat jedoch keinen Einfluss auf die Förderung. Ggf. kann vor und während der Mobilität ein kostenloser Online-Sprachkurs absolviert werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen (Transcript of Records)
  • ein Nachweis über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen vonseiten der FernUniversität einzureichen
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Allgemeine Informationen zum Auslandssemester finden Sie unter der Überschrift „Auslandssemester - tiefgehende Unierfahrung“.

Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Erasmus+ Zuschüsse bis zu 300 Euro im Monatsdurchschnitt bleiben anrechnungsfrei. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Auslandspraktikum

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​​​​Gefördert wird ein studienbezogenes Vollzeitpraktikum von Studierenden und Graduierten bei einem Unternehmen oder an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz im europäischen Ausland. Von der Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für Praktika an ausländischen Hochschulen gelten besondere Bestimmungen.
Besonderen Wert legt die EU auf Digital Skills Traineeships (PDF 63 KB).
Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit chron. Erkrankung
  • Sonderzuschüsse für Erstakademiker*innen
  • Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende
 

Wer wird gefördert?

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Studierende ab dem ersten Hochschul-/Studienjahr. Graduierte, die während des Praktikums exmatrikuliert sind, können ebenfalls gefördert werden, wenn die Bewerbung innerhalb des letzten Studienjahres positiv beschieden wird und das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Studienabschluss durchgeführt und beendet ist. Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Auslandspraktika werden für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten (60 Tagen) bis maximal 12 Monaten (360 Tagen) vergeben.

Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor/Master/Promotion) gefördert werden. Beispielsweise förderfähig sind ein zweimonatiges Auslandspraktikum im 2. Mastersemester, ein viermonatiges Auslandsstudium im 3. Mastersemester und ein sechsmonatiges (Graduierten-)Praktikum innerhalb eines Jahres nach dem Masterabschluss.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Studierende erhalten Erasmus+ Mittel als Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Zielland. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80% vor der Mobilität, 20% nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen). Ab dem Förderjahr 2022 gelten folgende Förderraten:

Gruppe Länder Förderrate SMP
1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, 750€/Monat
25€/Tag
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 690€/Monat
23€/Tag
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 640€/Monat
21,33€/Tag

Folgende Aufstockungsbeträge (Top-ups) (PDF 111 KB) können außerdem durch Einreichen einer ehrenwörtlichen Erklärung gewährt werden:

  • 250€ pro Monat für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Chancen (PDF 180 KB) (GdB ab 20 oder chronische Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, Mobilität mit Kind/ern, erwerbstätige Studierende sowie Erstakademikerinnen und Erstakademiker). Das Top-up kann nur für eine Kategorie gewährt werden, auch wenn mehrere Kategorien auf Sie zutreffen.
  • 50€ einmalig für nachhaltiges Reisen (PDF 143 KB)

Möglich ist auch eine sogenannte Zero-Grant-Förderung. Studierende, die alle Erasmus+ Förderbedingungen erfüllen, erhalten keinen finanziellen Zuschuss, profitieren aber von allen Vorteilen des Programms. Die Zero-Grant-Förderung wird auf die 12 Monate pro Studienzyklus angerechnet.

Darüber hinaus können Studierende mit einer Behinderung von mind. 50% sowie Alleinerziehende (d.h. mit Kind ohne PartnerIn im Ausland) eine Sonderförderung beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie eine Gasteinrichtung innerhalb der Erasmus+ Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei) aus. Praktikaangebote werden beispielsweise auf der vom Erasmus Student Network (ESN) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission konzipierten Plattform ErasmusIntern veröffentlicht. Digital Opportunities Internships finden sich in der Drop'pin@EURES Datenbank. Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie auch durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.
    Sie möchten ein Praktikum außerhalb der Erasmus+ Programmländer absolvieren? Bewerben Sie sich um eine Promos-Förderung.
  2. Klären Sie die mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination/Praktikumsbeauftragten) die mögliche Anerkennung des Auslandspraktikums. Diese wird im Learning Agreeement festgehalten. Wichtig: Ohne mögliche Anerkennung ist eine Erasmus+ Förderung nicht möglich.
  3. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe einer etwaigen früheren Erasmus+-Förderung
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung), Ausnahme Graduierte: Exmatrikulationsbescheinigung
  • Empfehlungsschreiben einer/eines Hochschullehrenden, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium an der FernUniversität eingeht. Formulierungshilfe zur Gutachtenerstellung für Lehrende (PDF 106 KB)
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • Vom Prüfungsamt/Studiengangskoordination/Praktikumsbeauftragten, der Gasteinrichtung und Ihnen unterschriebenes Learning Agreement

Bewerbungsfrist: 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement zu unterzeichnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

mehr erfahren

Vor und nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Online-Sprachtest der EU-Kommission zu absolvieren. Die festgestellte Sprachkompetenz hat jedoch keinen Einfluss auf die Förderung. Ggf. kann vor und während der Mobilität ein kostenloser Online-Sprachkurs absolviert werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen (Transcript of Records)
  • ein Nachweis über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen vonseiten der FernUniversität einzureichen
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

mehr erfahren

Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Allgemeine Informationen zum Auslandssemester finden Sie unter der Überschrift „Auslandssemester - tiefgehende Unierfahrung“.

Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Erasmus+ Zuschüsse bis zu 300 Euro im Monatsdurchschnitt bleiben anrechnungsfrei. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Kurzzeitmobilitäten

Erasmus+ Logo

​​​​Gefördert wird ein studienbezogener Kurzzeitstudien- oder Praktikumsaufenthalt von Studierenden und Graduierten. Geförderte Kurzzeitstudienaufenthalte, z.B. die Teilnahme an einer Summer School oder einem Blended Intensive Program (BIP), müssen bei Studierenden eine verpflichtende virtuelle Phase beinhalten, um gefördert werden zu können. Die Förderung von kürzeren Studien- oder Praktikumsaufenthalten in Erasmus+ Programmländern für 5-30 Tage ist nur möglich, wenn Sie nachweislich aus persönlichen, familiären, studien- oder arbeitsbedingten Gründen nicht in der Lage sind, für mindestens 60 Tage ins Ausland zu gehen.

Sie nehmen nicht an einem BIP teil oder Sie zählen nicht zu der genannten Zielgruppe? Bewerben Sie sich um eine Promos-Förderung.


Vorteile der Erasmus+ Förderung sind:

  • EU-Vertrag zwischen Hochschule, Unternehmen/Hochschule und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Auslandsaufenthaltes
  • Begleitung während des Auslandsaufenthaltes durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen/der anderen Hochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit chron. Erkrankung
  • Sonderzuschüsse für Erstakademiker*innen

Wer wird gefördert?

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Studierende ab dem ersten Hochschul-/Studienjahr sowie Graduierte. Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Mobilitätszuschüsse für Kurzzeitmobilitäten werden für einen Zeitraum von mindestens 5 Tagen bis maximal 30 Tagen vergeben. Der physische Aufenthalt muss bei Studierenden um eine verpflichtende virtuelle Phase ergänzt werden. Die Tage der virtuellen Phase werden allerdings nicht gefördert.

Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus (d.h. Bachelor/Master/Promotion) gefördert werden. Beispielsweise förderfähig sind ein zweimonatiges Auslandspraktikum im 2. Mastersemester, ein viermonatiges Auslandsstudium im 3. Mastersemester und ein sechsmonatiges (Graduierten-)Praktikum innerhalb eines Jahres nach dem Masterabschluss.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

mehr erfahren

Studierende und Graduierte erhalten Erasmus+ Mittel als Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Die Höhe der Pauschale variiert je nach Mobilitätsdauer. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (80 % vor der Mobilität, 20 % nach der Mobilität und Einreichung aller Unterlagen). Ab dem Förderjahr 2022 gelten folgende Förderraten:

Mobilitätsdauer Förderraten Kurzzeitmobilität Mögliche Top-ups
5–14 Tage physische Mobilität 79 € pro Tag 100 € einmalig
15–30 Tage physische Mobilität 56 € pro Tag 150 € einmalig

Die Aufstockungsbeträge (Top-ups) können durch Einreichen einer ehrenwörtlichen Erklärung (PDF 216 KB) gewährt werden:

  • Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Chancen (GdB ab 20 oder chronische Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, Mobilität mit Kind/ern, Erstakademiker*innen). Das Top-up kann nur für eine Kategorie gewährt werden, auch wenn mehrere Kategorien auf Sie zutreffen.
  • 50 € einmalig für nachhaltiges Reisen (PDF 143 KB)

Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit geringen Chancen wird zusätzlich ein Reisekostenzuschuss gewährt, der sich nach der Reisedistanz richtet:

Reisedistanz Standardreise Green Travel
zwischen 10 und 99 km 23 € -
zwischen 100 und 499 km 180 € 210 €
zwischen 500 und 1999 km 275 € 320 €
zwischen 2000 und 2999 km 360 € 410 €
zwischen 3000 und 3999 km 530 € 610 €
zwischen 4000 und 7999 km 820 € -
8000 km und mehr 1.500 € -

Darüber hinaus können Studierende mit einer Behinderung von mind. 50% sowie Alleinerziehende (d.h. mit Kind ohne PartnerIn im Ausland) eine Sonderförderung beantragen. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Ansprechperson (s.u.) auf.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie eine Gasthochschule aus unseren Partnerhochschulen oder Praktikumseinrichtung aus.

2. Achten Sie darauf, dass bei einem Kurzzeitstudienaufenthalt mind. 3 ECTS vergeben werden.

3. Klären Sie mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination) die mögliche Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung. Diese wird im Learning Agreeement festgehalten. Wichtig: Ohne mögliche Anerkennung ist eine Erasmus+ Förderung nicht möglich.

4. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe einer etwaigen früheren Erasmus+-Förderung
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
  • Bestätigung der Teilnahme an einem BIP
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • Vom Prüfungsamt/Studiengangskoordination und Ihnen erstelltes und unterschriebenes Learning Agreement

Bewerbungsfrist: 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt) und die Erfüllung der formalen Anforderungen. Die Vergabe eines Erasmus+ Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Wird über die Bewerbung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss positiv entschieden, ist ein Grant Agreement zu unterzeichnen. Darüber hinaus sind ggf. weitere Unterlagen bei der Gasthochschule einzureichen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

mehr erfahren

Vor und nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Online-Sprachtest der EU-Kommission zu absolvieren. Die festgestellte Sprachkompetenz hat jedoch keinen Einfluss auf die Förderung. Ggf. kann vor und während der Mobilität ein kostenloser Online-Sprachkurs absolviert werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen (Transcript of Records, Traineeship Certificate oder qualifiziertes Arbeitszeugnis)
  • ein Onlinebericht der EU-Kommission auszufüllen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes wird dringend angeraten.

Mit einer Erasmus+ Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen (europäische Krankenversicherungskarte, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung, ggf. Reiseversicherung inkl. Rückführung aus dem Ausland). Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Informationen zu Erasmus+

​​Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
Bis 2022 wurden durch Erasmus+ und seine Vorgängerprogramme 13 Mio. Menschen gefördert, davon 1 Mio. von deutschen Hochschulen. Für Erasmus+ ist in der laufenden Programmgeneration (2021 – 2027) ein Finanzrahmen von 23,4 Mrd. Euro vorgesehen. Damit sollen etwa 10 Mio. weitere Mobilitätsaktivitäten im Ausland gefördert werden.

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Neben der Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren sowie der Unterstützung politischer Reformen fördert Erasmus+ die Hochschulbildung in Europa mit dem Ziel, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort zu steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beizutragen. Das Programm soll auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.

Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.

Der FernUniversität stehen Mittel für die Vergabe von Mobilitätsstipendien an Studierende (Auslandsstudium bzw. -praktikum) und Personal (Lehre/Unterricht bzw. Fort-/Weiterbildung) zur Verfügung.

Die FernUniversität in Hagen verfügt über die gültigen, von der Europäischen Kommission vergebene Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2014-2020 (ECHE) (PDF 567 KB) sowie über die vergebene Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 (PDF 1 MB) bzw. Erasmus Charta for Higher Education 2021-2027 (PDF 2 MB) , die die Rechte und Pflichten der Einrichtung zur Teilnahme am Erasmus+ Programm festlegen. Des Weiteren hat sie eine Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik (EPS) (PDF 66 KB) abgegeben.

Die Rechte und Pflichten der am Programm teilnehmenden Studierenden sind in der Erasmus-Studierendencharta (PDF 291 KB) festgehalten.

Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgenden Seiten verfügbar:

Ansprechperson ist Kerstin Langhein im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: kerstin.langhein).

Haftungsklausel: "Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

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Weitere Informationen

Nationale Agentur:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Telefon: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

International Office | 09.04.2024