Promos

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Das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen, kurz PROMOS, gefördert vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), ermöglicht den Studierenden und Promovierenden der FernUniversität Auslandserfahrung in Form von:


Der DAAD hat eine Reportage erstellt, die die (fiktive) Studentin Lea auf ihrem Weg begleitet PROMOS kennenzulernen. Vorteile der Promos-Förderung sind:

  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung​
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Auslandsstudium

​​​Gefördert werden Studienaufenthalte an Hochschulen im außereuropäischen Ausland. Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen) sowie Studienarbeiten (Projektarbeiten) können ebenfalls gefördert werden, wenn der Aufenthalt durch die Anfertigung der Abschluss-/Studienarbeit begründet wird und keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht werden.

Wer wird gefördert?

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Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Außerdem können sich nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen bewerben, wenn sie in einem Studiengang an der FernUniversität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der FernUniversität zu erreichen oder an der FernUniversität promovieren. Für diesen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden können Promovierende, Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendum für einen Studienaufenthalt wird für einen Zeitraum von mindestens 1 bis maximal 6 Monate vergeben.

Grundsätzlich kann ein/e Promos-Geförderte/r innerhalb eines Bildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen eines Abschlusses endet) insgesamt sechs Monate für Studien- und Praktikumsaufenthalte gefördert werden; dabei spielt es keine Rolle, ob nur Studium oder eine Kombination aus Studium und Praktikum gewählt wird. Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen und Studienreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Monatliches Teilstipendiendium Aufenthalt, einmalige Reisekostenpauschaule (Teilstipendium Mobilität) sowie ggf. zusätzliche Studiengebührenförderung entsprechend den DAAD-Fördersätzen (PDF 142 KB). Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen. Die Auszahlung des monatlichen Teilstipendiums erfolgt in Raten.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie eine Gasthochschule aus. Diese muss außerhalb der Erasmus+-Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Türkei) liegen.
    Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.
  2. Wählen Sie die Kurse aus, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten. 30 ECTS sollten angestrebt werden.
  3. Klären Sie mit Ihrer Studiengangskoordination bzw. dem Prüfungsamt der FernUniversität die mögliche Anerkennung der im Ausland zu belegenden Hochschulkurse.
  4. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular (PDF 164 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • Motivationsschreiben/Darstellung des Studienvorhabens im Ausland (max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe der Fremdsprachenkenntnisse und Engagement in akademischer Selbstverwaltung/hochschulpolitischen Belangen sowie weitere politische, soziale, kulturelle Interessen und entsprechendes Engagement
  • Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium an der FernUniversität eingeht. Hilfestellung für Lehrende für die Gutachtenerstellung (PDF 85 KB)
  • Bestätigung/Information der Gastinstitution mit Angabe der Dauer des Aufenthalts
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • ggf. Nachweis über den derzeitigen Stand der Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachtest, TOEFL® Test, DELF/DALF, DELE, UNIcert®, VHS-Kurs, o.ä.)
  • ggf. verbindliche Vereinbarung mit dem Prüfungsamt, dass das zusätzliche Modul für das Studium anerkannt werden kann. Learning Agreement (DOC 54 KB)
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind

  • die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt),
  • die Qualifikation/erbrachte Studienleistung der/des Studierenden,
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf den bisherigen und weiteren Studienverlauf,
  • einschlägige Sprachkenntnisse und
  • die Erfüllung der formalen Anforderungen.

Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge (PDF) für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen (Transcript of Records)
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Allgemeine Informationen zum Auslandssemester finden Sie unter der Überschrift „Auslandssemester - tiefgehende Unierfahrung“.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Auslandspraktikum

​Gefördert werden studienfachbezogene Praktikaaufenthalte im außereuropäischen Ausland. Nicht gefördert werden können Praktika, für die spezifische Praktikumsprogramme des DAAD existieren, bspw. Praktika bei internationalen Organisationen (z.B. UNO) und EU-Institutionen.

 

Wer wird gefördert?

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Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Außerdem können sich nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen bewerben, wenn sie in einem Studiengang an der FernUniversität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der FernUniversität zu erreichen oder an der FernUniversität promovieren. Für diesen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Praktika können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur FernUniversität vorliegt.

Nicht gefördert werden können Promovierende, Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendium für einen Praktikumsaufenthalt wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen bis maximal 6 Monate vergeben.

Grundsätzlich kann ein/e Promos-Geförderte/r innerhalb eines Bildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen eines Abschlusses endet) insgesamt sechs Monate für Studien- und Praktikumsaufenthalte gefördert werden; dabei spielt es keine Rolle, ob nur Praktikum oder eine Kombination aus Studium und Praktikum gewählt wird. Für die Teilnahme an Fachkursen, Sprachkursen und Studienreisen gibt es keine Beschränkung durch eine Gesamtförderdauer.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Monatliches Teilstipendiendium Aufenthalt sowie einmalige Reisekostenpauschaule (Teilstipendium Mobilität) entsprechend den DAAD-Fördersätzen (PDF 142 KB). Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen. Die Auszahlung des monatlichen Teilstipendiums erfolgt in Raten.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie eine Gasteinrichtung aus und bewerben Sie sich dort um einen Praktikumsplatz. Die Gasteinrichtung muss außerhalb der Erasmus+-Programmländer (Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Türkei) liegen.
    Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.
  2. Klären Sie mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination) die mögliche Anerkennung des Praktikums.
  3. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular (PDF 164 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • Motivationsschreiben/Darstellung des Praktikumsvorhabens im Ausland (max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe der Fremdsprachenkenntnisse und Engagement in akademischer Selbstverwaltung/hochschulpolitischen Belangen sowie weitere politische, soziale, kulturelle Interessen und entsprechendes Engagement
  • Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium an der FernUniversität eingeht. Hilfestellung für Lehrende für die Gutachtenerstellung (PDF 85 KB)
  • Praktikumsvertrag/Bestätigung der Gasteinrichtung mit Angabe der Dauer des Praktikums, der Art der Tätigkeit und ggf. der Höhe des Praktikumsentgeltes
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • ggf. Nachweis über den derzeitigen Stand der Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachtest, TOEFL® Test, DELF/DALF, DELE, UNIcert®, VHS-Kurs, o.ä.)
  • ggf. Bestätigung des Prüfungsamtes, dass das Praktikum als Pflichtpraktikum (PDF 120 KB) für das Studium anerkannt wird und/oder als empfohlenes Praktikum (PDF 680 KB) ins Diploma Supplement aufgenommen werden kann
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind

  • die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt),
  • die Qualifikation/erbrachte Studienleistung der/des Studierenden,
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf den bisherigen und weiteren Studienverlauf,
  • einschlägige Sprachkenntnisse und
  • die Erfüllung der formalen Anforderungen.

Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

mehr erfahren

Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge (PDF) für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Allgemeine Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie unter der Überschrift "Auslandspraktikum – internationale Arbeitserfahrung".

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Sprachkurs

​​​​Gefördert werden Fachsprachkursaufenthalte an Hochschulen und etablierten Sprachinstituten im Ausland mit mindestens 25 Wochenstunden. Information zu Sprachkursen im Ausland kann auf den Seiten des DAAD gefunden werden.

 

Wer wird gefördert?

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Bewerben können sich Promovierende sowie regulär eingeschriebene Studierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Außerdem können sich nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen bewerben, wenn sie in einem Studiengang an der FernUniversität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der FernUniversität zu erreichen oder an der FernUniversität promovieren. Für diesen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendum für einen Sprachkursaufenthalt wird für einen Zeitraum von mindestens 3 Wochen bis maximal 6 Monate vergeben.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Einmalige Kursgebührenpauschale in Höhe von 500 Euro sowie monatliches Teilstipendiendium Aufenthalt und einmalige Reisekostenpauschaule (Teilstipendium Mobilität) entsprechend den DAAD-Fördersätzen (PDF 142 KB). Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen. Die Auszahlung des monatlichen Teilstipendiums erfolgt in Raten.

 

Wie kann ich mich bewerben?

mehr erfahren

  1. Wählen Sie einen Sprachkurs an einer Gasthochschule (weltweit) aus.
    Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierender.
  2. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular (PDF 164 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • Motivationsschreiben/Darstellung des Vorhabens im Ausland (max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe der Fremdsprachenkenntnisse und Engagement in akademischer Selbstverwaltung/hochschulpolitischen Belangen sowie weitere politische, soziale, kulturelle Interessen und entsprechendes Engagement
  • Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium/die Promotion an der FernUniversität eingeht. Hilfestellung für Lehrende für die Gutachtenerstellung (PDF 85 KB)
  • Bestätigung/Information der Gastinstitution mit Angabe der Dauer des Aufenthalts und der Stundenanzahl des Sprachkurses
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • ggf. Nachweis über den derzeitigen Stand der Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachtest, TOEFL® Test, DELF/DALF, DELE, UNIcert®, VHS-Kurs, o.ä.)
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind

  • die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt),
  • die Qualifikation/erbrachte Studienleistung der/des Studierenden/Promovierenden,
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf den bisherigen und weiteren Studien-/Promotionsverlauf,
  • einschlägige Sprachkenntnisse und
  • die Erfüllung der formalen Anforderungen.

Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

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Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge (PDF) für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

mehr erfahren

Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten. Weitere Informationen zum Thema Sprachkurs im Ausland finden Sie auf der Webseite des DAAD.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Fachkurs

​​​Gefördert werden Fachkursaufenthalte wie beispielsweise Summer/Winter Schools an Hochschulen im Ausland. Im Internet gibt es zum Teil Übersichten über angebotene Fachkurse in bestimmten Regionen bzw. Fächern, häufig werden die Fachkurse aber auch (nur) auf der Webseite der jeweiligen Universität veröffentlicht. Nicht gefördert werden können Vortrags- und Kongressreisen, da diese direkt über den DAAD gefördert werden.

 

Wer wird gefördert?

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Bewerben können sich Promovierende sowie regulär eingeschriebene Studierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Außerdem können sich nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen bewerben, wenn sie in einem Studiengang an der FernUniversität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der FernUniversität zu erreichen oder an der FernUniversität promovieren. Für diesen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendum für einen Fachkursaufenthalt wird für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen vergeben.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Einmalige Kursgebührenpauschale in Höhe von 500 Euro sowie monatliches Teilstipendiendium Aufenthalt und einmalige Reisekostenpauschaule (Teilstipendium Mobilität) entsprechend den DAAD-Fördersätzen (PDF 142 KB). Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen. Die Auszahlung des monatlichen Teilstipendiums erfolgt in Raten.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Wählen Sie einen Fachkurs an einer Gasthochschule (weltweit) aus.
    Sie können sich noch nicht entscheiden? Wertvolle Hinweise und Tipps erhalten Sie durch die Erfahrungsberichte anderer Studierenden/Promovierenden.
  2. Klären Sie ggf. mit dem Prüfungsamt der FernUniversität (bzw. in KSW mit Ihrer Studiengangskoordination) die mögliche Anerkennung des Fachkurses (nicht erforderlich bei Promovierenden).
  3. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular (PDF 164 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • Motivationsschreiben/Darstellung des Vorhabens im Ausland (max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Angabe der Fremdsprachenkenntnisse und Engagement in akademischer Selbstverwaltung/hochschulpolitischen Belangen sowie weitere politische, soziale, kulturelle Interessen und entsprechendes Engagement
  • Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers, das insb. auf die Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts für das Studium/die Promotion an der FernUniversität eingeht. Hilfestellung für Lehrende für die Gutachtenerstellung (PDF 85 KB)
  • Bestätigung/Information der Gastinstitution mit Angabe der Dauer des Aufenthalts
  • Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel, ggf. zusätzliche akademische Zeugnisse (z.B. Bachelor oder Zwischenprüfung)
  • ggf. Nachweis über den derzeitigen Stand der Sprachkenntnisse (DAAD-Sprachtest, TOEFL® Test, DELF/DALF, DELE, UNIcert®, VHS-Kurs, o.ä.)
  • ggf. Bestätigung des Prüfungsamtes [doc], dass der Fachkurs für das Studium anerkannt werden kann (nicht erforderlich für Promovierende)
  • Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes (kann nachgereicht werden; wenn noch nicht vorliegend: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Ausschlaggebend für die Förderung sind

  • die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz, Motivation für den Auslandsaufenthalt),
  • die Qualifikation/erbrachte Studienleistung der/des Studierenden/Promovierenden,
  • die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf den bisherigen und weiteren Studien-/Promotionsverlauf,
  • einschlägige Sprachkenntnisse und
  • die Erfüllung der formalen Anforderungen.

Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

mehr erfahren

Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge (PDF) für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist

  • die tatsächliche Dauer des Auslandsaufenthaltes durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen
  • ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht einzureichen
 

Was ist noch zu beachten?

mehr erfahren

Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthaltes (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


Studienreise (Hochschulvertretende)

​​​​Gefördert werden Gruppen-Studienreisen ins Ausland. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler/innen im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm sowie Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden. Ein Antrag kann nur durch eine/n Hochschulvertreter/in eingereicht werden.

 

Wer wird gefördert?

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Gefördert werdem Promovierende sowie regulär eingeschriebene Studierende der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.

Außerdem gefördert werden nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an der FernUniversität eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der FernUniversität zu erreichen oder an der FernUniversität promovieren. Für diesen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Zusätzlich kann maximal ein/e begleitende/r Hochschulvertreter/in gefördert werden.

Nicht gefördert werden können Zweit- und Akademiehörer sowie zu einem Weiterbildungskurs/-studium zugelassene Studierende.

Ein Antrag kann nur durch eine/n Hochschulvertreter/in eingereicht werden.

 

Wie lange wird gefördert?

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Ein Promos-Stipendum für einen Studienreisenaufenthalt wird für einen Zeitraum von maximal 12 Tagen vergeben.

 

In welcher Höhe wird gefördert?

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Zuschuss zu den Aufenthaltskosten pro Geförderter/Gefördertem (Studierende/r, Promovierende/r, Hochschulvertreter/in) in Höhe von

  • 45 Euro pro Tag für Studienreisen in alle Länder.

Darüber hinaus können Behinderte eine Sonderförderung beantragen.

Gefördert werden max. 25 Gruppenteilnehmer/innen.

 

Wie kann ich mich bewerben?

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  1. Lassen Sie sich ggf. von der Ansprechperson (s.u.) beraten.
  2. Wählen Sie ein/e Gastinstitution/-land (weltweit) aus, stellen Sie ein Programm zusammen.
  3. Wählen Sie die Gruppenteilnehmer/innen aus, Kriterien sollten insb. gute Studienleistung(en) an der FernUniversität und notwendige Sprachkenntnisse sein (die endgültige Auswahl kann ggf. auch erst nach der PROMOS-Bewerbung erfolgen).
  4. Reichen Sie als Hochschulvertreter/in die Bewerbungsunterlagen für die Studienreise als Ganzes fristgerecht bei der Ansprechperson (s.u.) per E-Mail ein. Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
  • PROMOS-Bewerbungsformular Studienreise (PDF 144 KB) (bitte im Pdf-Reader öffnen; bei der Darstellung im Browser funktioniert ggf. die Formularfunktion nicht)
  • detaillierte Programmbeschreibung des Vorhabens im Ausland inklusive Zeitplan
  • Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmenden (z.B. durch verpflichtenden Besuch eines Seminars), der Einbettung in das FernUni-Studium und der angestrebten Lernergebnisse
  • Finanzierungsplan
  • Teilnehmendenliste (XLSX 13 KB) inkl. Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adresse, Studiengang, IBAN und BIC jeder/jedes Geförderten (kann nachgereicht werden)
  • ggf. Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule/Gastinstitution

Bewerbungsfrist: spätestens 10 Wochen vor Beginn der Studienreise

Ausschlaggebend für die Förderung sind die Bewerbungsunterlagen (Vollständigkeit, Kohärenz), die Vermittlung von fachbezogenen Kenntnissen, Begegnungsmöglichkeiten von deutschen Studierenden mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftler/innen, die Berücksichtigung von landeskundlichen Aspekten, die Erfüllung der formalen Anforderungen und dass die Reise kein überwiegend touristisches Programm hat. Bevorzugt werden Bewerbungen von Lehrgebieten, die bisher noch keine Promos-Studienreiseförderung erhalten haben. Die Vergabe eines Promos-Stipendiums erfolgt in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs und vorbehaltlich vorhandener Mittel. Mit einer Auswahlentscheidung ist i.d.R. innerhalb von 6 Wochen zu rechnen.

 

Welche weiteren Bedingungen sind mit der Förderung verbunden?

mehr erfahren

Mit einer Promos-Förderung ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt muss bestehen. Die Absicherung ist auch über die Gruppenversicherung des DAAD möglich.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn während des Förderzeitraums für das betreffende Land oder die betreffende Region des Landes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage sollten Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland des DAAD.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein kurzer schriftlicher Erfahrungsbericht jeder/jedes Teilnehmenden sowie eine von allen Geförderten unterschriebene Teilnehmendenliste einzureichen.

 

Was ist noch zu beachten?

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Eine frühzeitige Planung (ca. 1 Jahr im Voraus) wird dringend angeraten.

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt BAföG in Anspruch nehmen. Die Promos-Förderung muss ggf. bei der Auslands-BAföG-Stelle angegeben werden. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie über das zuständige Bafög-Amt.

Änderungen vorbehalten.

 

Wer ist Ansprechperson?

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Die Kolleginnen im International Office (Telefon: +49 2331 987-4245, E-Mail: international) stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.


 gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
International Office | 09.04.2024